Anfrage der SPD-Fraktion

 

Ein Handlungsschwerpunkt der Stadt Leipzig stellt die Kinder- und Familienfreundlichkeit mit dem Unterpunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Um diese Vereinbarkeit zu gewährleisten, investiert die Stadt Leipzig jedes Jahr in die Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
In einigen Bundesländern ist die Kindertagespflege durch Zusammenarbeit von mehreren Tagespflegepersonen in sogenannten „Großtagespflegestellen“ möglich. Bei der Großtagespflege arbeiten mehrere Tagespflegepersonen zusammen und betreuen ihre Tageskinder in gemeinsamen Räumlichkeiten. Dadurch ist es möglich, dass, wie bspw. in Erfurt, zwei Tagesmütter bis zu 10 Kinder betreuen und personelle Ausfälle besser händelbar sind. Vorteile ergeben sich u. a. aus der größeren Flexibilität. So kann auf diese Art und Weise schneller auf Engpässe in der Kinderbetreuung, Krankheit einer Tagespflegeperson und sonstige Ausfälle reagiert werden. Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit mehrerer Tagespflegepersonen dazu beitragen, dass Tagespflegepersonen verstärkt an Weiterbildungsseminaren teilnehmen können. Auf diese Weise können Tagespflegepersonen spezialisierte Qualifikationen in der frühkindlichen Bildung erwerben.

Deshalb fragen wir:
1.  Besteht laut sächsischer Gesetzgebung die Möglichkeit der Zusammenarbeit von mehreren Tagespflegepersonen?
2.  Wenn ja: Wieso wird in Sachsen bzw. in Leipzig davon kein Gebrauch gemacht?
3.  Wenn nein: Würde die Stadt Leipzig die Einrichtung sogenannter „Großtagespflegestellen“ möglich machen, wenn es von Gesetzgeberseite her möglich wäre?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)