Nach Mitteilung aus dem Bundesrat von 8.11.2018 sind Dienstfahrräder bald steuerfrei nutzbar. Darin heißt es: „Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden“.
Dazu haben wir folgende Nachfrage:

  1. Bezüglich des Verwaltungsstandpunkts zum Antrag VI-A-05534 möchten wir wissen: Inwieweit hat die bundesrechtliche Änderung Auswirkung auf die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Öffnung der Gehaltsumwandlung  zur Einführung des Dienstfahrradkonzepts? Ist eine tarifliche Grundlage zur Einführung eines solchen Modells noch notwendig?

 

  1. Wenn die Einführung des Dienstfahrradkonzepts in der Stadtverwaltung Leipzig und deren Eigenbetrieben durch die bundesgesetzliche Änderung nun möglich ist, möchten wir erfahren: Ab wann kann mit der Umsetzung begonnen werden und welche Kosten sind hiermit für die Stadt Leipzig verbunden?