Anfrage der SPD-Fraktion

 

Nach Medienberichten drängt die Industrie verstärkt durch Werbung und Sponsoring in die Klassenzimmer, die Schulmarketing-Lobby wächst. In den letzten Jahren haben sich in vielen Bundesländern Befürworter und Kritiker über die Zulassung von Werbung an Schulen gestritten.
Befürworter argumentieren, dass durch die Zulassung von Werbung an Schulen gerade Schulen in sozial schwächeren Stadtteilen zusätzliche Einnahmequellen erschließen könnten. Kritiker halten dagegen, dass gerade Schulen in Vierteln mit gut situierten Eltern die neuen Werbemöglichkeiten viel intensiver nutzen und so den Abstand zu anderen Schulen vergrößern.

Deshalb fragen wir:
1. Wie sind die gesetzlichen Regelungen für Schulen, kommunale Sporthallen und Kindertagesstätten für kommerzielle Werbung und Sponsoring?
2. Welche Regelungen für kommerzielle Werbung gelten für Freie Träger?
3. Unterliegt Werbung und Sponsoring den Jugendschutzgesetzen? Ist beispielsweise ein Plakat mit Werbung für Bier an/in einer für den Schulsport genutzten Sporthalle zulässig?
4. Wie viel Geld nimmt die Stadt Leipzig pro Jahr durch Werbung und Sponsoring an kommunalen Schulen, Sporthallen und Kitas ein? Wofür wird das Geld verwendet?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)