Änderungsantrag zur Vorlage von SPD-Fraktion und Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Für Maßnahmen im Bereich Integration von Flüchtlingen werden beginnend zum 01.01.2016 und befristet bis 31.12.2018 jährlich zusätzlich 250.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt. Hierdurch sollen hauptamtliche Strukturen der Zivilgesellschaft gefördert werden, die die gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen verbessern und ein Ankommen in der Stadtgesellschaft fördern.

Sachverhalt:

Die Flüchtlingsbewegung seit 2009 und ganz besonders seit diesem Sommer, bringt nicht nur die Leipziger Stadtverwaltung, sondern auch die in diesen Bereichen täigen Akteure der Zivilgesellschaft inzwischen an ihr Limit bei der Koordinierung der Aufgaben im Bereich Unterstützungsangebote. Die erfreulicherweise hohe Zahl ehrenamtlich Hilfe gebender Menschen schafft hier wichtige Unterstützung. Um Ehrenamt gut zu organisieren braucht es aber auch eine hauptamtliche Struktur.

Aus diesem Grund müssen auch die Mittel für Integrationsangebote für Flüchtlinge erhöht werden. Die aufgestockten Mittel sollen für Sprach- und Kulturmittlung, Suche nach Wohnraum, Nachbarschaftsangebote, Bildungsangebote und die dazu nötige Kinderbetreuung eingesetzt werden. Die Vereine und Initiativen in den genannten Aufgabenschwerpunkten benötigen Personal im Hauptamt, was aus den Förderbudgets der Fachämter nach den Haushaltsbeschlüssen 2015 und 2016 nicht abgedeckt werden kann. Somit müssen zusätzliche Mittel für Stellen der Zivilgesellschaft nachträglich berücksichtigt werden, mit gesonderter Antragsfrist und mit einem zusätzlichen Förderverfahren. Wie es geübte Praxis ist, ist der Fachausschuss JSGS bei der Entscheidung über die Fördermittel einzubeziehen.

Die zusätzlichen hauptamtlichen Stellen in der Zivilgesellschaft sind nötig, um das hohe Gut der ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge und für ihre Integration zu erhalten und zugleich zu würdigen.