Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

6.2.2.2. Zuschüsse für von freien Trägern organisierte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Förderfähig sind Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit Leipziger Schüler-/innen der 1. bis 12. Klassen der allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne berufsbildende Schulen), die in den Schulferien stattfinden und deren Dauer mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe bis zu 2,00 € pro Tag und Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbetrag.

Begründung:

In der derzeitigen Haushaltssituation sollte die pauschale Förderung eingeschränkt werden.
Im Haushaltsjahr 2006 werden Ferienmaßnahmen mit 2 € pro Tag und Teilnehmer gefördert.