Artikel von Claus Müller für das Amtsblatt vom 07.05.2016Claus_Mueller2

2009 traten der Luftreinhalteplan (LRP) und 2013 der Lärmaktionsplan (LAP) in Kraft. Zu beiden Plänen lagen zur letzten Ratsversammlung umfangreiche Informationsvorlagen zum aktuellen Stand der Umsetzung vor.

Der LRP umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen. Stellvertretend sind hier der Einsatz von emissionsarmen Fahrzeugen im ÖPNV, die verstärkte Begrünung im Straßenraum, aber auch die Einführung der Umweltzone zu nennen. Ein Großteil wurde umgesetzt, leider noch nicht alles. Auch die Erfolge sind noch nicht zufriedenstellend. So wurde zwar die Feinstaubkonzentration stark reduziert, die Emission von Stickoxiden liegt jedoch noch über den vorgeschriebenen Grenzwerten.

Auch der LAP enthält eine große Zahl von Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms. Sie betreffen die Lärmquellen Kfz-, Schienen- und Flugverkehr sowie Belastungen durch Gewerbelärm. Nicht zufriedenstellend ist die Lärmminderung bzw. Bekämpfung insbesondere im Leipziger Norden. Das betrifft sowohl den Flug- als auch den Güterverkehrslärm. Daher ist es wichtig und notwendig, dass beide Pläne in diesem Jahr erstmalig gemeinsam fortgeschrieben werden. Die im Rahmen des Online-Dialoges Luft und Lärm eingereichten Beiträge der Bürger sollen dabei miteinfließen.