Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag

Die Vergnügungssteuersatzung ab 1.10.2006 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Nr. 1 wird gestrichen
  2. § 5 Abs. 1a wird gestrichen
  3. § 5 Abs. 3 wird neu gefasst in: “Der Steuersatz nach § 4 Abs. 3 beträgt 8 von Hundert des Spieleinsatzes.”

Begründung:

Die Vergnügungssteuer wird aufgrund ihres relativ geringen Aufkommens weniger aus fiskalischen Gründen erhoben, sondern dient eher ordnungspolitischen Zwecken.
Tanzveranstaltungen, als Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs, sind eine Bereicherung für unsere Stadt und besonders für junge Menschen ein attraktives Freizeitangebot.
Sie sollten daher nicht mit dem Sucht fördernden Betrieb von Spielautomaten oder Sexveranstaltungen auf eine Stufe gestellt werden.
Die Einnahmeverluste aufgrund der Steuerfreistellung von Tanzveranstaltungen sollen mit einer höheren Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit kompensiert werden.