Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sollten die Verhandlungen der Stadt Leipzig zur Übernahme der Bäder durch die Kommunalen Wasserwerke scheitern, eine Veräußerung oder/und Verpachtung der Bäder zu prüfen.

Dabei ist sowohl eine Veräußerung/Verpachtung an Private als auch eine Verpachtung an Sportvereine möglich.

Im Rahmen der Übertragung ist abzusichern, dass die notwendigen Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport weiter vorhanden bleiben und so eine Schließung vermieden wird.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist derzeit für die Betreibung und den Unterhalt von 11 Schwimmhallen und 5 Freibädern zuständig. Daneben gibt es die Sachsentherme die privat geführt wird, und die Schwimmhalle der Universität , die vorrangig für den Leistungssport genutzt wird.

Die im HH-Entwurf 2004 vorgeschlagene Schließung von 2 Schwimmhallen, die hauptsächlich für den Schul- und Vereinssport genutzt werden, ist keine praktikable Lösung.

Bei den Bädern (Schwimmhallen, Stadtbad) ist in den nächsten Jahren für den Weiterbetrieb ein sehr hoher Investitionsbedarf notwendig, den die Stadt in ihrer jetzigen finanziellen Lage nicht aufbringen kann.

Um den Haushalt zu entlasten und Schließungen zu vermeiden, fordern wir, den Verkauf bzw. die Verpachtung zu prüfen.