Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2005

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Veräußerung oder Privatisierung städtischer Beteiligungen mit einer Größenordnung von mindestens fünf Millionen Euro vorzubereiten und umzusetzen.
Ausgenommen von Verkäufen oder Privatisierungen sind Unternehmen,

  • die eine langfristige strategische Bedeutung für die Daseinsvorsorge haben
  • deren fortlaufende Einnahmen für den städtischen Haushalt auf längerfristige Sicht höher sind als die kurzfristigen Verkaufserlöse.

Die Verkaufserlöse sollen hälftig zur Schuldentilgung im Haushalt und hälftig zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und nachhaltiger Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität verwendet und vor allem für Projekte mit einem hohen Förderanteil eingesetzt werden.
Die einzelnen Veräußerungen/Privatisierungen sollen dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist Eigentümerin bzw. direkte oder indirekte Anteilseignerin von 300 Unternehmungen. Diese Größenordnung ist kaum noch überschaubar und effizient kontrollierbar. Abgesehen davon ist die Beteiligungsverwaltung ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.
Angesichts der mehr als angespannten Haushaltslage der Stadt ist eine Konzentration auf die Kernaufgaben der Stadt notwendig. Mit der Veräußerung oder Privatisierung von Beteiligungen soll ein Schritt in diese Richtung gegangen werden.
Nicht zur Disposition stehen die Beteiligungen, die einerseits der Daseinsvorsorge dienen, und von denen andererseits ein beträchtlicher Beitrag zur Haushaltkonsolidierung der Stadt abverlangt wird. Das betrifft insbesondere die in der LVV zusammen geschlossenen Unternehmen.