Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bis Ende des 2. Quartals 2020 ein Konzept für die Einrichtung von „Umweltdetektiven“ zu erstellen, worin sowohl Stellenbedarfe als auch die Abwägung möglicher rechtlicher Risiken bei der Beweissicherung Eingang finden sollen. Die Umweltdetektive sollen im Rahmen einer Kooperation von Umweltamt und Ordnungsamt/Stadtordnungsdienst aktiv werden und bei Ihrer Arbeit von Fachleuten des EB Stadtreinigung unterstützt werden. Folgende Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen sollen im Konzept berücksichtigt werden:
    • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv darauf hinzuwirken, dass Abfall nicht illegal entsorgt wird,
    • zügiges Entfernen von kleineren Ablagerungen, um dadurch ein Ausbreiten illegaler „Müllkippen“ zu vermeiden,
    • Suche nach Hinweisen auf Verursacher der illegalen Entsorgung, rechtssichere Aufnahme und Dokumentation von Beweisen sowie Verursacherermittlung, um dann entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten,
    • Implementierung einer funktionierenden „Dreck-weg-App“, über die Bürgerinnen und Bürger illegal entsorgten Abfall melden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, den rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um drohende Geldbußen bei illegaler Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum sehr deutlich zu erhöhen. Bis Ende des 2. Quartals 2020 legt die Stadtverwaltung hierfür einen Vorschlag vor.

Begründung:

Gesetzlich ist es möglich, die geschätzten Kosten von 1,5 Millionen Euro, die für die Entsorgung illegalen Abfalls entstehen, auf die Leipzigerinnen und Leipziger umzulegen. Dieser Umstand soll allerdings nicht einfach hingenommen werden, weshalb der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, illegale Abfallentsorgungen im öffentlichen Raum mittels Präventionsarbeit, der Tätigkeit von Umweltdetektiven und deutlich erhöhten Geldbußen wirksam einzudämmen. Die Finanzierung dieses Vorhabens soll am Anfang mit Mitteln aus dem Haushalt angeschoben werden, sich aber mittelfristig aus den eingenommenen Geldern refinanzieren. Als Beispiel für die beschriebene Vorgehensweise dienen die sogenannten „Mülldetektive“ der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die mittlerweile ein Mehrfaches von dem einspielen, was dieses Projekt das städtische Unternehmen kostet.
Illegal im öffentlichen Raum entsorgter Abfall ist und bleibt ein Ärgernis. Dabei geht es einerseits um am Straßenrand oder in Grünanlagen entsorgten Sperrmüll sowie auch um auf Gehwegen, Straßen und Plätzen entsorgte Kaugummis, Zigarettenkippen oder auch liegengelassener Hundekot.