Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung setzt bei künftigen Schulhausbauten auch auf Systembauten um die Bauzeiten deutlich zu verringern.
  2. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, das jetzige Schulneubauverfahren dahingehend zu prüfen, ob es hinreichend Flexibilität zur Einbeziehung von Generalbauunternehmen im Systembau bietet oder dahingehend angepasst werden muss. Das Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum IV. Quartal 2016 vorgelegt.

Begründung:

Schulbauten in Systembauweise sind keine Containerbauten, sondern Bauten deren Module oder vorgefertigte Bauteile in Werken gefertigt, dann zur Baustelle transportiert und nach dem Baukastenprinzip schnell zusammengesetzt werden. Mit Systembauten meinen wir auch keinen Einheitsbrei, sondern mit Systembauten sind natürlich individuelle Bauten möglich. Auch die Haltbarkeit der Bauten sind mit konventionellen Bauten vorgleichbar. Mittlerweile gibt es in Deutschland viele Beispiele für Systembauten von Schulen, über Kitas, Sporthallen, Seniorenpflegeheime, Gewerbebauten, Asylunterkünfte und Einkaufszentren.

Die aktuellen Kapazitätserweiterungen durch Raumsysteme an sechs Oberschulstandorten zeigen deutlich die zeitlichen Vorteile des Systembaus in Massivbauweise.

Zugleich haben diese Bauprojekte aber auch erwiesen, dass eine fertige Entwurfsplanung bereits zu detailliert ist, um der jeweiligen spezifischen Anforderungen eines Systembauunternehmens in seinem jeweiligen Produktionsverfahren entsprechen zu können. Deshalb kann es für eine stärkere Einbeziehung der Systembauweise zielführend sein, zunächst nur bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanungen) Vorgaben zu machen, um im anschließenden Verfahren dem späteren Bauunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich bereits auf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanungen) zu bewerben, um diese nach seinen Anforderungen zu gestalten.