Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, die den kommunalen Gebäudebestand betreffen, sind unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Energieeffizienz und mit dem vorrangigen Einsatz erneuerbare Energien zu planen und durchzuführen. Bereits erstellte bzw. laufende Planungen sind entsprechend anzupassen.
  2. In den Planungs- bzw. Bauausführungsbeschlüssen zu o. g. Vorhaben ist darzustellen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Nutzung erneuerbarer Energien generell in Frage kommen, welche davon konkret genutzt werden sollen und wie hoch die gegenüber einer herkömmlichen Bauweise zu erwartenden mittel- und langfristigen Einsparungen sind.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei allen Beteiligungen in denen die Stadt alleiniger, bzw. Mehrheitsgesellschafter ist, darauf hinzuwirken, dass innerhalb dieser Beteiligungen ebenfalls entsprechend der Beschlusspunkte 1 und 2 gehandelt wird.
  4. In die Betrachtungen sind mögliche Förderprogramme (EU, Bund, Freistaat) einzubeziehen.

Begründung:

Der bauliche Zustand vieler kommunaler Gebäude macht wie in der Vergangenheit auch in den nächsten Jahren umfangreiche Sanierungen erforderlich. So besteht insbesondere im Bereich der Schulen und Kindertageseinrichtungen die Notwendigkeit für Dach- und Fassadensanierungen und die Erneuerung von Heizungs- und Sanitäranlagen.
Vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig zum Klimaschutz und dem nachweisbarem ökologischen und ökonomischen Nutzen der Erhöhung der Energieeffizienz sollten alle kommunalen Baumaßnahmen einer Prüfung hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien unterzogen werden. In Fragen kommt dafür unter anderem der Einsatz von Anlagen zur Solarenergie- bzw. Solarwärmegewinnung und Anlagen zur Gewinnung von Brauchwasser oder Erdwärme- Neben diesen sollten Maßnahmen zur Wärmedämmung besonders in Betracht gezogen werden, da sich durch diese der Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden erheblich senken lässt, was mittel- und langfristig trotz der anfänglich höheren Investitionskosten zu Einsparungen im städtischen Haushalt führt.
Der Bund hat im vergangenen Jahr das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch auf öffentliche Gebäude ausgeweitet und zusätzlich von 2007 an eine auf drei Jahre angelegtes und jährlich mit 200 Millionen Euro ausgestattetes Zinsverbilligungsprogramm zur energetischen Erneuerung von Schule, Sporthallen und Kindergärten gestartet. Durch die Verwaltung sollte die Beantragung der bereitgestellten Fördermittel auch in den Fällen geprüft werden, bei denen aus finanziellen Gründen keine Komplettsanierung vorgesehen ist.
Außerdem sollten weitere Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen werden, um mit möglichst geringem kommunalen Eigenanteil einen größtmöglichen Umfang der Gesamtinvestitionen zu erreichen.