Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Stadtrates,

der Einsturz der Eissporthalle im bayrischen Bad Reichenhall Anfang des Jahres hat eine intensive Diskussion über die Sicherheit von Sporthallen und öffentlichen Veranstaltungsstätten in Deutschland ausgelöst. In der Stadt Ludwigsburg gibt es seit einigen Jahren zum Beispiel einen so genannten Gebäude-TÜV, der die Statik von Sporthallen und öffentlichen Veranstaltungsstätten regelmäßig überprüft.

Wir fragen an:

  1. Wer überprüft seitens der Stadtverwaltung die Statik von Sporthallen und öffentlichen Veranstaltungsstätten in Leipzig? Wie oft erfolgt diese Überprüfung?
  2. Gibt es in der Stadt Sporthallen bzw. öffentliche Veranstaltungsstätten, die gegenwärtig nur mit Auflagen bzw. Einschränkungen betrieben werden dürfen? Wenn ja, um welche Objekte handelt es sich?
  3. Welchen dringenden Investitionsbedarf hinsichtlich der Statik gibt es bei Sporthallen und öffentlichen Veranstaltungsstätten in Leipzig? Welche Summen müssen dafür in den Haushalt eingestellt werden?