Artikel von Manfred Rauer für Amtsblatt vom 13.10.2012

Sowohl die Stadtbezirks- als auch die Ortschaftsräte spielen eine wichtige Rolle bei der politischen Beteiligung und Willensbildung in den Stadtteilen. Hierbei nehmen die Ortschaftsräte mit ihren erweiterten Kompetenzen eine Sonderrolle ein, denn durch sie sollte der Verlust der Eigenständigkeit der Ende der 1990er Jahre eingemeindeten Ortsteile ein Stück weit kompensiert werden.
Die seit 1996 bestehenden Stadtbezirksbeiräte erhielten zwar im Jahr 2003 eine Erweiterung ihres Aufgabenspektrums, haben aber nach wie vor keine mit den Ortschaftsräten vollständig vergleichbare Stellung. Insofern ist es ein wichtiger Schritt für Leipzig, dass die Rechte der Stadtbezirksbeiräte weiter gestärkt werden. Künftig sollen die Stadtbezirksbeiräte analog zu den Ortschaftsräten die Möglichkeit bekommen, wichtige Angelegenheiten in der Ratsversammlung behandeln zu lassen und zu diesen auch im Rat gehört zu werden. Womit natürlich auch ein Rederecht für den Stadtbezirksbeirat verbunden sein wird.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es eine gute Lösung, dass die Beteiligungsrechte der Stadtbezirks- und der Ortschaftsräte weiter angeglichen werden, ohne, dass damit jedoch die historisch gewachsenen strukturellen Unterschiede zwischen Ortschaften und Stadtbezirken negiert werden.