Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig dafür Sorge zu tragen, dass öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse trotz veränderter Rahmenbedingungen weiterhin angeboten werden und der von der Bundesagentur für Arbeit zugesicherte finanzielle Rahmen für geförderte Arbeitsmöglichkeiten in Leipzig maximal ausgeschöpft wird.

Begründung:
Die Stadt Leipzig hat in 2009 ihren finanziellen Beitrag für Beschäftigungsverhältnisse des 2. Arbeitsmarktes nennenswert erweitert. Insbesondere der Eigenanteil an den so genannten Kommunal-Kombi-Beschäftigungsverhältnissen führte zu einem umfangreicheren Engagement der Stadt Leipzig.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Leipzig hat die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Leipzig festgelegt, dass auch nach Beendigung der bisher geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weitere Beschäftigungsmaßnahmen für den 2. Arbeitsmarkt angeboten werden.

Bisher konnte jedoch noch keine abschließende Einigung mit dem Tarifpartner für die Eingruppierung der so genannten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante getroffen werden. Damit noch in 2009 sämtliche Mittel für Beschäftigungsmaßnahmen abgerufen werden können, sollten die Tarifpartner kurzfristig zu einer Einigung gelangen. Auch müssen freie Träger noch intensiver in die Planung mit einbezogen werden, da wichtige Vorhaben wie die Betreuung von Schulbibliotheken kurzfristig realisiert werden können.

Ansprechpartner: Gunter Müller (Kontakt: 0177-4970462)