Die SPD-Fraktion fordert das Regierungspräsidium (RP) auf, den Beschluss des Stadtrates vom 14.12.05 zum Antrag “Hinderungsgründe für die Ausübung eines Mandates” anzuerkennen. “Das RP hat den Oberbürgermeister Mitte August aufgefordert, eine Entscheidung im Stadtrat herbeizuführen, ob das Mandat von Dr. Fischer mit seiner beruflichen Tätigkeit vereinbar ist. Jetzt hat der Stadtrat entschieden und wir erwarten, dass dieser Beschluss des demokratisch legitimierten Rates auch anerkannt wird” erklärt Axel Dyck, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Die Aufforderung der CDU-Fraktion an das RP, den Beschluss des Stadtrates durch die Rechtsaufsicht zu überprüfen, ist eindeutig politisch motiviert und zeigt ein fragwürdiges Demokratieverständnis: Wenn ich politisch keine Mehrheit finde, suche ich halt eine andere Instanz.
Dem Stadtratsbeschluss ging, wie von der CDU in der Ratsversammlung angemerkt, innerhalb des RP ein längerer Diskussionsprozess voraus. Das endgültige Ergebnis wurde dem Stadtrat bis jetzt nicht vorgelegt. Nun passt dem RP das Abstimmungsverhalten im Stadtrat nicht, und alles soll schnell bis Weihnachten nachgeholt werden. Offensichtlich waren die uns bekannten Rechtsgutachten richtig.

Wir stellen noch einmal klar, dass es zwei unabhängige Gutachten gibt, die keinen Hinderungsgrund für die weitere Ausübung von Dr. Fischers Stadtratsmandat sehen.