Christian SchulzeWie eine Anfrage des Leipziger SPD-Landtagsabgeordneten Dirk Panter zu Tage gefördert hat, ist der Stadt in den letzten Jahren insgesamt ein hoher dreistelliger Millionenbetrag an Zuschüssen des Landes für die Kosten der Unterkunft vorenthalten geblieben.

„Für die Leipziger SPD-Fraktion ist es ein Skandal, dass die Stadt Dresden beispielsweise doppelt so hohe Zuweisungen bei den Kosten der Unterkunft erhält als Leipzig, obwohl es dort nun halb so viele  Bedarfsgemeinschaften wie hier gibt“, erklärt der SPD-Stadtrat Christian Schulze, der zudem dem Finanzausschuss der Stadt vorsteht. „Das bedeutet für uns, dass eine Bedarfsgemeinschaft in Dresden dem Freistaat mehr wert ist als eine bei uns in Leipzig. Das darf nicht sein.“

In allen anderen ostdeutschen Bundesländern ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften entscheidend für die Zuweisungen des Landes an die betreffenden Kommunen. Das heißt, dass Kommunen mit vielen Bedarfsgemeinschaften auch höhere Zuweisungen bekommen. „Das ist ein logisches Prinzip, das wir auch im Freistaat Sachsen so umgesetzt sehen wollen. Hätte Sachsen die Zuweisung so verteilt wie die anderen ostdeutschen Bundesländer, hätte die Stadt Leipzig hochgerechnet in den letzten acht Jahren rund 280 Millionen Euro mehr für die Finanzierung der Kosten der Unterkunft bekommen. Pro Jahr sind der Stadt damit rund 30 Millionen Euro vorenthalten geblieben“, so Schulze weiter.

Die SPD-Fraktion sieht hierbei allerdings auch das Finanzdezernat in der Verantwortung. „Wenn Herr Bonew erklärt, das Thema sei ihm zwar bekannt, nur hätte von dieser finanziellen Dimension er keine Ahnung gehabt, dann muss ich mich schon fragen, ob unsere Finanzen bei ihm und seiner Amtsvorgängerin wirklich in guten Händen liegen oder gelegen haben. Ich erwarte von Finanzbürgermeister Bonew, dass er sich, nachdem ihm das ganze Ausmaß nun bewusst ist, intensiv beim Freistaat und der ihm nahestehenden Landtagsfraktion für eine gerechtere Verteilung der Zuweisungen einsetzt. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir würden nicht über das 30-Millionen-Defizit im aktuellen Haushalt reden müssen, wenn die Zuweisungen bedarfsgerecht gezahlt würden“, so Schulze abschließend.