Beschlussvorschlag:

    1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur bestehenden Investitionsförderung aufzulegen und sollte jährlich 500.000 Euro umfassen. Bei der Einrichtung des Förderprogramms soll auch versucht werden, zusätzliche Mittel des Bundes bzw. von Stiftungen und Unternehmen einzuwerben. Das Prüfergebnis ist dem Sportausschuss bis Ende September 2018 vorzulegen. Es soll weiterhin geprüft werden, wie die Sportvereine hinsichtlich einer langfristigen Nutzung bei der Pflege unterstützt werden können.
    2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein.

 

Begründung:

  1. Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, könnte durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden. Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll nach Möglichkeit die vorrangige Verwendung von ökologisch verantwortungsvollem Material, z.B. Korkgranulat, geprüft werden.
  2. Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung wünschenswert.