Beschlussvorschlag:
1. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter aktiver Beteiligung der Bürgerschaft werden zeitnah die Stadtratsgremien mit dem in Erarbeitung befindlichen Vorentwurf des Bebauungsplanes befasst. Dieser wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Gleichzeitig soll der Denkmalwettbewerb, der wesentlichen Einfluss auf die Platzgestaltung nehmen wird, durch den Stadtrat abgeschlossen werden.

2. Für das gesamte Rahmenplangebiet ist vor der Ausschreibung der Teilflächen ein Einzelhandelsgutachten mit Angaben zur Größe der Einzelhandelssortimentsflächen der Baufelder unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft zum Stadtzentrum (A-Zentrum) zu erstellen. Mit den Händlern von Frischwaren, die derzeit ihre Waren in der Innenstadt verkaufen, ist der Bedarf an Verkaufsfläche in einer Markthalle auf dem Areal außerhalb der Innenstadt zu ermitteln.

3. Neben dem Kaufpreisangebot ist ein entsprechendes nachhaltiges Nutzungskonzept für das jeweilige Baufeld maßgebend für die Zuschlagserteilung.

Begründung:
Das Gesamtareal des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen Peterssteinweg und Grünewaldstraße ist eine der wenigen Reserveflächen für eine größere Bebauung angrenzend an das Stadtzentrum. Für die Nutzung und Gestaltung der zu bildenden Baufelder müssen deshalb die gleichen Ansprüche wie für andere Bauvorhaben in innerstädtischer Lage gelten. 

Infolge der Totalzerstörung des östlich an den Wilhelm-Leuschner-Platz angrenzenden Bereiches und großflächige Zerstörungen in den angrenzenden Stadtquartieren haben sich nach dem 2. Weltkrieg neue städtebaulichen Strukturen in zeitgemäßer Architektur mit großzügigen Freiräumen entwickelt. Deshalb müssen für die Bereiche östlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes adäquate städtebauliche Lösungen und Nutzungen in Art und Größe gefunden werden, die nicht in Konkurrenz zum A-Zentrum Stadtzentrum stehen.
Die entstehenden Baufelder mit einer Markthalle im mittleren Baufeld müssen nach Art und Maß der baulichen Nutzung Bezug auf städtebauliche Rahmenbedingungen, sowie den neu entstandenen Sichtachsen in der Umgebung nehmen. Bei einer von einem Kaufinteressenten gewünschten Einzelhandelsfläche von über 6000 m² außerhalb des angrenzenden A-Zentrums, ist ein Einzelhandelsgutachten zu Größe und Umfang der innenstadtrelevanten Warensortimente für die Baufelder des B-Plangebiets unverzichtbar.