Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr 2015/16 und 2016/17, Schulart, Anzahl der Schüler)
  2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?
    1. Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
    2. Gibt es vereinheitlichte Meldebögen?
    3. Wie hoch ist der Bußgeldbescheid im Durchschnitt pro Fehltag? Werden hier neben dem Einkommen der Eltern auch andere Faktoren mit einbezogen? Wenn ja, welche?

3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Ämtern der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Schule und Bildung (früher SBAL)?

 

4.Mit welchen Maßnahmen versucht Schulsozialarbeit Schulverweigerung entgegenzuwirken? Gibt es schon erste Erfolge an Schulen durch den Einsatz von Schulsozialarbeitern?