Am 7. Januar 2003 berichtete die Leipziger Volkszeitung über die Forderung des Kleingartenvereins “An der Dammstraße” auf Rückübertragung des Grundbesitzes für die Gartenparzellen in Schleußig von der Stadt Leipzig an den Verein. Der Kleingärtnerverein e.V. sieht sich selbst als rechtmäßiger Nachfolger der nach dem Zweiten Weltkrieg durch das damalige Präsidium der Landesverwaltung Sachsen vorgenommenen Vermögensübernahme. Per Beschluss wurde am 14. Februar 1946 festgelegt, dass Vermögen, Rechte und Pflichten der Kleingärtnervereine von den Gemeinden übernommen werden. Festgeschrieben ist diese Regelung im Einigungsvertrag, so dass diese Enteignung nicht rückgängig zu machen ist. Der Kleingärtnerverein “An der Dammstraße” appelliert daher an die moralische Verpflichtung der Stadt, der Rückgabeforderung des Vereins zu entsprechen.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, diese Rückgabeforderung des Kleingärtnervereins e.V. “An der Dammstraße” positiv zu bewilligen?
  2. Welche Folgen würde dies zum einen für die Stadt Leipzig und zum anderen für den Kleingärtnerverein e.V. “An der Dammstraße” in Bezug auf Pachtzahlungen, Grundsteuerzahlungen bei Eigentum und mögliche Straßenausbaubeitragszahlungen haben, da es für den Bereich Schleußig bekanntlich einen Aufstellungsbeschluss gibt, der einen Ausbau und die Sanierung der Dammstraße vorsieht?