Redner: Jürgen Wesser

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

auf die Gründe für Überleitung des Eigenbetriebes in eine gGmbH möchte ich nicht im Detail eingehen. Dies ist in der Vorlage und in der Diskussion in den Ausschüssen mit der nötigen Ausführlichkeit geschehen.

Ein kumuliertes Defizit von ca. 4 Mio Euro sind – nicht nur bei unserer derzeitigen Haushaltssituation – Anlass genug für dringenden Handlungsbedarf. Ich möchte hier an unseren Antrag “Kostendämpfung in städtischen Altenheimen” vom Februar 2003 erinnern, der genau dieses Ziel auf einem anderen Weg angestrebt hat. Diesen Antrag würden wir nach Beschlussfassung zur GmbH-Gründung aus dem Verfahren nehmen können.

Was spricht gegen die Überführung des Eigenbetriebes? Aus unserer Sicht nichts. Eine Reduzierung der durch die Stadt Leipzig bereitgestellten Heimplätze auf ca. 940 ergibt sich unabhängig von der Rechtsform durch die Umsetzung der Bauverordnung. Und damit auch eine Reduzierung des Personals. Diese Sorge des Personalrates ist berechtigt, hat aber nichts mit der Vorlage zu tun. Die Sorge um eine Reduzierung des Mitspracherechts ist aus meiner Sicht unbegründet. Der Personalrat des Eigenbetriebes ist sehr zeitig und umfangreich in den Umwandlungsprozess einbezogen worden und hat diesen unterstützend begleitet. Die Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat ist wunschgemäß eingearbeitet. Die Frage Betriebsrat ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bis zu dessen Wahl lässt sich die Vertretung der Arbeitnehmer durch ein Übergangsmandat des “alten” Personalrates unproblematisch umsetzen.

Herr Dr. Pellmann macht sich Sorgen, dass durch eine Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes die soziale Daseinsvorsorge durch die Stadt abgebaut wird. Nein. Gerade um die Daseinsvorsorge in diesem Betrieb auch langfristig zu sichern, muss eine finanzierbare Angebotsform gewählt werden.

Die gute Qualität der Pflege wird erhalten bleiben. Dafür sorgen Mitarbeiter, Betriebsleiter, die räumlichen Voraussetzungen und die Gesetze. Die Preise werden für die Bewohner bezahlbar bleiben. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die geänderte Rechtsform.

Die Interessen der Mitarbeiter werden gewahrt. Durch den Personalrat mit Übergangsmandat, durch den zu wählenden Betriebsrat und durch das Mitspracherecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, dessen Einrichtung für ein GmbH rechtlich nicht zwingend ist, da sie karitativ wirkt (§ 81 Betr.VG 52).

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.