Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste!

Am Tag des Beschlusses des letzten Schulentwicklungsplans (SEP) wurde auch die Bevölkerungsprognose 2016 vorgestellt. Es war allen Beteiligten klar, dass die Fortschreibung schnell erfolgen musste. Die Verwaltung hat gehandelt, einen sehr knappen Zeitplan erstellt und eingehalten.

Die uns heute vorliegende Fassung umfasst nun noch deutlich mehr Erweiterungen der Platzkapazitäten und zeigt für die nächsten Jahre auf, was und vor allem wie schnell die Kapazitäten erweitert werden müssen.

In der Auseinandersetzung mit den Zahlen und den entstehenden Problemen bei der intensiveren Nutzung der Schulgebäude treten einige Probleme deutlich hervor:

–           die Kapazitäten der Speiseräume

–           die Kapazitäten der Turnhallen und Schwimmhallen

–           die Freiflächen, die z.B. für die Zulassung für Hortzwecke eine bestimmte Größe haben müssen

–           die Doppelnutzung der Räume durch den Hort

Diese Punkte müssen im nächsten SEP gründlich analysiert werden, um Handlungsfelder für Erweiterungen aufzuzeigen. Die Kapazität der Mensa, die benötigten Turnhallenstunden nach Lehrplan, die erforderlichen Quadratmeter für die Hortzulassung und die zur Verfügung stehenden Horträume müssen im SEP erscheinen. Diese Zahlen liegen der Verwaltung bereits vor.

Durch die intensive Nutzung der Schulgebäude kommt es zu erhöhten Belastungen aller Beteiligten. Die Schul- und Hortleitungen tragen hierbei eine besondere Last, sie müssen organisieren, planen, kommunizieren und diskutieren.

Im Unterausschuss haben wir uns mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt. Von vielen Schulen wurden diese gar nicht abgegeben. Das lag nicht nur an der straffen Zeitleiste, sondern auch daran, dass den Leitungen immer mehr Aufgaben übertragen werden, diese aber kaum transparente Informationen von der Stadt Leipzig erhalten. Die oft ausführlichen Stellungnahmen der letzten Jahre, die die komplette Vielfalt der baulichen Probleme wiederspiegelten, wurden allenfalls höflich zur Kenntnis genommen, ohne dass sich an den vielfältigen Problemlagen etwas geändert hat. Die Zufriedenheit der Schulleitungen bei der Zusammenarbeit mit der Stadt liegt bei einer angenommenen Skala von 1 bis 20 im zweistelligen Minusbereich.

Die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Stadt in Zeiten der Verdichtung und Überbelegung muss deutlich partnerschaftlicher, transparenter und planvoller erfolgen. Die Schulleitungen erhalten weder die Vorlagen, die wir hier beschließen, noch finden entsprechende Beratungen statt.

Ich fordere hiermit die Verantwortlichen auf, die Schulleitungen, Hortleitungen und Eltern in die Planungs- und Umsetzungsprozesse einzubeziehen. Alle Vorlagen, Anfragen und Anträge, die bestimmte Schulen betreffen, werden diesen zur Kenntnis gegeben. Im nächsten Schuljahr müssen wieder die Zusammenkünfte mit den Schulleitungen stattfinden, dabei erwarte ich die Anwesenheit des Amtseiters, des Fachbürgermeisters und auch ein OBM könnte durch seine Anwesenheit verdeutlichen, dass die Stadt die Probleme kennt und ernst nimmt.

Auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erhielten diese wichtige Vorlage nur zur Kenntnisse. Der nächste SEP muss wieder eine Beschlussvorlage sein.

Ein weiteres Problem bei der Erstellung des SEP ist das neue Schulgesetz und die noch nicht bekannten Verwaltungsvorschriften. Diese sollen im Lauf des nächsten Schuljahres erstellt werden und mit Beginn des SJ 18/19 in Kraft treten. Einige Verwaltungsvorschriften haben direkte Auswirkungen auf den SEP, z. B. die Integrationsverordnung.

Auch die Bildung von Eingangsklassen an Förderschulen und der noch nicht vollständig bekannte Verwaltungsvorschrift ist ein Überraschungsei:

„Der grundsätzliche Verzicht auf die Feststellung möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Förderschwerpunkte Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung bereits vor der Einschulung oder in der Schuleingangsphase wird zunächst erprobt. Grundschulen können in der Pilotphase bis 2023/24  auf freiwilliger Basis auf die Feststellung dieser sonderpädagogischen Förderbedarfe verzichten.“

Da keiner weiß, welche und wie viele Schulen sich in Leipzig an der Pilotphase beteiligen, ist der Bedarf an Eingangsklassen an Förderschulen für Lernen und Erziehungshilfe nur schwer abzuschätzen.

Der nächste SEP muss auch wieder ein verstärktes Augenmerk auf die Berufsschulen richten, denn auch dort wird eine wachsende Stadt wieder mehr Bedarf haben.

Sehr geehrte Stadträte, uns liegt ein SEP vor, der sicherlich nicht perfekt ist, aber die Bedarfe für die nächsten Jahre besser abbildet. Die Überarbeitung muss zeitnah erfolgen und weitere Aspekte wie Turnhallen- und Speiseraumkapazitäten enthalten.

Die weitaus größte Herausforderung ist es aber, diesen Plan auch zeitgerecht umzusetzen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat bestellt, für die Umsetzung bedarf es der Zusammenarbeit der gesamten Stadtverwaltung. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben diese Aufgabe priorisiert, die Ergebnisse stehen noch aus.

Die SPD- Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen, die Umsetzung überwachen und die Fortschreibung des SEP inhaltlich weiter ausgestalten.