Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
fast 18 Monate nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, welche eine Satzungsänderung zwingend notwendig machten, liegt uns nun eine neue Vergnügungssteuersatzung vor.

Nach der alten Satzung wurden im Wesentlichen Tanzveranstaltungen, erotische Darbietungen und Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit besteuert. Nach aktueller Rechtsprechung musste für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ein neuer Steuermaßstab gefunden werden, da die pauschale Besteuerung nach der Stückzahl der Geräte nicht mehr zulässig war.
Das war nicht einfach. Bei den Sitzungen im Finanzausschuss mit zum Teil hitzigen Diskussionen um Stückzahlmaßstab, Bruttokasse, Spieleinsatz und Geldeinwurf handelte es sich wahrlich nicht um vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.

Mit dieser neuen Satzung sind leider nicht alle Probleme vom Tisch.
Der neu gewählte Steuermaßstab Spieleinsatz, der eine wirklichkeitsnähere Besteuerung gewährleisten soll, ist mit rechtlichen Restrisiken behaftet und wird das Rechtsamt beschäftigen.
Weiterhin wird der Kontrollaufwand steigen, da der Spieleinsatz durch Auslesebelege nachzuweisen ist. Diese Überprüfung erfordert zwangsläufig mehr Personal und Vor-Ort Kontrollen, weil ansonsten eine gesetz- und gleichmäßige Besteuerungspraxis nicht gewährleistet ist. Neue Steuererklärungsvordrucke müssen ebenfalls beschafft werden.
Wie hoch bei diesem Aufwand das Nettosteueraufkommen liegen wird, ist nicht absehbar.
Fiskalpolitisch macht daher die Erhebung der Vergnügungssteuer generell wenig Sinn. Bayern hat diese Steuer bereits 1976 flächendeckend abgeschafft, viele weitere Kommunen verzichten bewusst auf die Erhebung dieser Bagatellsteuer.
Alleine ordnungs- und sozialpolitische Gründe sprechen noch für die Erhebung der Steuer, so um z.B. auf die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen Einfluss zu nehmen.

Für die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gibt es aber keine ordnungs- oder sozialpolitischen Gründe. Tanzveranstaltungen sind Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs und viele Bürger bedauern, dass es zu wenige Angebote gibt. Warum soll man das Tanzvergnügen besteuern, wenn man das Vergnügen eines Opernbesuches hoch subventioniert?
Mit dem Verzicht auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen, wie von unserer Fraktion gefordert, wird diese Satzung ein Stück weit der Realität der heutigen Lebensverhältnisse angepasst und trägt dazu bei, dass Leipzig eine lebendige und gerade für junge Menschen attraktive Stadt bleibt.