Redner: Heiko Oßwald

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,
wir haben heute eine Vorlage zu beschließen über außerplanmäßige Ausgaben für Gutachterleistungen in Höhe von 390.000 Euro. Angesichts unserer Haushaltsituation und Kürzungen in anderen Bereichen kein Kleckerbetrag.

Zum Sachverhalt. Die ernsthafte Untersetzung der in den beiden letzten Jahren beschlossenen Haushaltsicherungskonzepte, wie von uns Stadträten mehrfach angemahnt, führte zu einer enormen finanziellen Mehrbelastung der Verwaltung durch Gutachterkosten. Wie stellen wir die städtischen Beteiligungen neu auf? Wie untersetzen wir die Privatisierungsvorgaben? Wo sind im Kulturbereich noch Einsparpotenziale zu erschließen? Alles komplexe Themenfelder, die einer tiefgründigen Analyse bedurften. Wenn wir unsere Verwaltung nur noch für 36 Stunden bezahlen, andererseits schnelle und brauchbare Ergebnisse in Sachen Haushaltskonsolidierung erwarten, wird es mit dem “selber denken” der Verwaltung bei dieser Aufgabenvielfalt schon schwierig. Daher hat unsere Fraktion aus inhaltlicher Sicht mit der Kostenüberschreitung kein Problem. Vom Verfahrensablauf her gesehen ist diese Vorlage aber inakzeptabel.Eines der wichtigsten Rechte, welches der Stadtrat innehat, ist das Budgetrecht. Der Stadtrat hat den Haushalt der Stadt Leipzig zu beschließen. Und wenn er dem Haushaltsplanentwurf der Verwaltung nicht zu 100% folgt und eigene Akzente bei Einnahmen und Ausgaben setzt, so ist das ein ganz normaler demokratischer Vorgang, den die Verwaltung zu respektieren und umzusetzen hat. Es kann daher nicht sein, dass wenn der Stadtrat einen anderen Haushaltsansatz beschließt als im Entwurf vorgesehen, die Verwaltung diesen Beschluss ignoriert und sich ihren bisherigen Planansatz über eine außerplanmäßige Ausgabe nachträglich genehmigt.
Dies zeugt von wenig Respekt vor demokratisch getroffenen Entscheidungen.
Hier hätten frühzeitig Signale aus der Verwaltung kommen müssen, dass die genehmigten Mittel nicht ausreichen und für welche Vorhaben konkret Mehrbedarfe entstehen. Diese Mittel hätten dann im laufenden Haushaltsjahr über eine gesonderte Vorlage noch vor Auftragserteilung bewilligt werden müssen. Wir erwarten, dass zukünftig diese demokratischen Spielregeln eingehalten werden. Unter dieser Maßgabe stimmen wir der Vorlage zu.