Redner: Gunter Müller

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

mein Vorredner von der CDU-Fraktion, Herr Habicht, ist auf die Dinge, die im Rechungsprüfungsausschuss sehr ausführlich behandelt wurden, zu dürftig eingegangen. Der Ausschuss hat sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, sodass es sehr wohl angemessen ist, etwas näher auf das zu sprechen zu kommen, was Gegenstand des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes ist.

Ich danke zunächst den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes für diesen sehr detaillierten und qualifizierten Bericht. Dieser Prüfbericht ist eine sehr gute Grundlage für die Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss gewesen.

Begonnen hat die problematische Situation bereits bei der Gründung der Zentralstadion Leipzig GmbH. Bei der Verabschiedung der Gründungssatzung hat man es versäumt, klare Kontrollmechanismen zu installieren:

  1. Der Geschäftsführer ist in seiner Geschäftsführungsbefugnis nicht begrenzt gewesen.
  2. Ein Aufsichtsrat wurde nicht gebildet.

Diese Dinge sind ursprünglich von der BBVL anders vorgesehen gewesen. Warum das Rechtsamt den Vorschlägen der BBVL nicht gefolgt ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ebenfalls ist für mich nicht nachvollziehbar, warum eine solche Satzung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.

Ein wichtiges Thema im Ausschuss war der erste Vertrag aus dem Jahre 1998. Herr Kaminski selbst hat damals einen Vertrag unterzeichnet, der nach Auffassung der Ausschussmitglieder vom Stadtrat hätte gebilligt werden müssen. Der Stadtrat wurde jedoch nicht einbezogen. Es wurde ein Vertragstext verwendet, der vor allem angesichts des Volumens eigentlich so nicht hätte verwendet werden dürfen. Das Rechtsamt wurde nicht vorher involviert. Wer den Vertrag letztlich ausgestaltet hat, ist den Ausschussmitgliedern nicht mitgeteilt worden. Keiner, der den Vertrag gelesen hat, kann sich vorstellen, dass die Stadt Leipzig bei so einem Volumen so vorgehen würde. Wer sich mit juristischen Fragen beschäftigt, weiß, dass selbst bei kleineren Unternehmen ganz andere Standards zugrunde gelegt werden. Warum dies hier anders gehandhabt worden ist, weiß ich nicht. Fest steht, dass Herr Kaminski vor der Vertragsunterzeichnung in den Stadtrat hätte gehen müssen. Wenn jemand so etwas nicht macht, läuft er natürlich Gefahr, dass nicht nur sein Handeln im nachhinein kritisiert wird, sondern dass er auch Dinge auf den Weg bringt, die zum Nachteil der Stadt Leipzig sein können. Inwieweit der Stadt Leipzig durch diesen Vertrag Vermögensnachteile entstanden sind, kann ich nicht sagen. Ich möchte auch deshalb nichts dazu sagen, weil die gesamten Angelegenheiten Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind.

Als Ergebnis der Untersuchung muss festgehalten werden, dass mehrere Personen, die das gleiche Parteibuch besitzen, in einer Art und Weise gehandelt haben, die für die Stadt Leipzig nicht üblich sind. Dies muss weiter untersucht werden. Ich erinnere die CDU-Landespartei daran, dass es ein Versprechen gibt, hier wirklich lückenlos aufzuklären und ich mahne auch die Aufsichtsbehörden, eine Klärung baldmöglichst herbeizuführen.