Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Der Ausbildungsgrundsatz der Stadt Leipzig lautet: „Die Planung sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung.“ Dies muss auch für Erzieherinnen und Erzieher gelten.

Mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage bzw. dem Antrag der SPD-Fraktion wird auch die Stadt Leipzig demnächst eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher anbieten. Eine gute Nachricht, um den Personalmangel in den Kitas zu begegnen. Damit setzt die Stadtverwaltung endlich eine Forderung der SPD-Fraktion vom Mai 2012 um und macht einen Vorschlag zum Umgang mit einem erneuten Antrag unserer Fraktion vom Dezember 2017. In diesem wird die Stadt aufgefordert, 25 Stellen für eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher zu schaffen.

Bis 2020 müssen 832 Erzieherstellen in Leipzig nach- und neubesetzt werden, da zusätzliche Kindertagesstätten eröffnen und Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Es wird inzwischen immer schwieriger, vor allem neue Kitas schnell mit ausreichend Personal zu besetzen. Das vor diesem Hintergrund die berufsbegleitende Ausbildung bisher gar nicht genutzt wurde, bleibt unverständlich.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Auch deshalb macht es Sinn, die berufsbegleitende Ausbildung zu forcieren, denn gegenüber der rein schulischen Ausbildung werden angehende  Erzieherinnen und Erzieher früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden und  tragen damit auch direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Außerdem erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.“

Wir setzen darauf, dass die Stadtverwaltung auch unseren zweiten Beschlusspunkt, die freien Träger dabei zu unterstützen, so großzügig übernimmt und umsetzt, denn Stadt und freie Träger dürfen sich beim Anwerben von Fachkräften nicht kannibalisieren. Unbesetzte Stellen führen zu nicht belegbaren Kitaplätzen, unabhängig vom Träger.

Beim Änderungsantrag können wir weitestgehend mitgehen, wenn er so zu verstehen ist, dass die fünfzig Ausbildungsstellen als Maximalforderung zu verstehen ist, die ab dem Schuljahr 2019/20 als minimale Anzahl an Ausbildungsstellen greifen soll. Wir können nämlich nicht beurteilen, ob es so kurzfristig möglich ist, weitere 25 Stellen mit Auszubildenden zu besetzen, die auch einen Schulplatz finden. Das Schuljahr beginnt schließlich bereits in sechs Wochen.