Redner: Gerhard Pötzsch, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
werte Gäste!

Der Vorgang ist bekannt:
Generalmusikdirektor und Intendant hatten nach anfänglich guter Zusammenarbeit zunehmend unterschiedliche Auffassungen über den Gegenstand “Leipziger Oper”. Der Generalmusikdirektor stellte die Frage: Er oder Ich?
Die Entscheidung mussten wir in der Zeitung lesen.
Der Generalmusikdirektor der Leipziger Oper ist auch Gewandhauskapellmeister der Stadt und gilt als bedeutender Künstler von Weltrang.

Intendant und Generalmusikdirektor sind zwei sehr unterschiedliche Berufe mit sehr verschiedenen Aufgaben und verfügen naturgemäß über unterschiedliche Kompetenzen für das Wohl und Wehe eines Opernhauses.

Wenn sich eine Stadt für einen Intendanten entscheidet, kennt sie dessen Vorstellungen von seiner Arbeit und kennt entsprechende Konzepte, wie er diese Arbeit zu bewerkstelligen gedenkt. Sie hat ihm gegenüber vorab logischerweise ihre Ziele artikuliert: Also was sie für das Geld der öffentlichen Hand, welches sie dem Haus in einer bestimmten Höhe zur Verfügung stellt, erwartet.

Mir scheint, die jetzt gerade zurückliegenden Vorgänge bedenkend, es stellen sich uns hier mindestens zwei Fragen:

  1. Über welche Befugnisse verfügen Generalmusikdirektor und Intendant an der Leipziger Oper?
  2. Was für Ziele verfolgt die Stadt mit dem Betrieb eines Opernhauses?

Erst wenn diese beiden einfachen Fragen beantwortet sind, sollten wir uns auf erneute Intendantensuche begeben. Vielleicht wissen wir danach etwas besser, welche Person zu den dann aktuellen “Leipziger Verhältnissen” passt.