Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hören es aus nahezu allen Branchen: Fachkräfte würden händeringend gesucht und es sei zunehmend schwieriger geworden, qualifiziertes Personal zu finden. Das trifft, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur auf die freie Wirtschaft zu, sondern auch auf Verwaltung, Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig.

Wenn man Fachkräfte für sich gewinnen möchte, muss man als Arbeitgeber mittlerweile an seiner Attraktivität feilen. Ich möchte jetzt gar nicht aufzählen, was von Massagen bis Ruheräumen von manchen Arbeitgebern so alles gemacht wird, um Fachkräfte durch den einen oder anderen Wohlfühlbonus an sich zu binden. Das wäre vielleicht auch mit Blick auf die Stadtverwaltung ein ganz eigenes Thema.

Uns geht es jedoch hierbei nicht um „Extra-Leckerli“ sondern zunächst um wichtige Basisarbeit. Aus unserer Sicht ist die Arbeitsplatzsicherheit noch immer – wenn vielleicht in Phasen der wirtschaftlichen Prosperität nicht ganz so ausgeprägt – einer der wichtigen Attraktivitätsfaktoren für Arbeitgeber. Das gilt eben auch für die Stadt als direkte Arbeitgeberin in der Kernverwaltung sowie in den Eigenbetrieben, aber auch für die Stadt als Gesellschafterin der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Für die meisten städtischen Angestellten in der Kernverwaltung ist die Jobsicherheit vielleicht nicht das große Thema, weil sie unbefristet beschäftigt sind. Es gibt – und das ergab unsere Anfrage vom März vergangenen Jahres – jedoch viele Beschäftigte bei Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen, die befristete Verträge haben. Uns geht es hierbei natürlich nicht um jene, deren Befristungen, weil es beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung ist, sachlich begründet sind.  Uns geht es um diejenigen, die noch immer sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse bei den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen haben, weil eine Erprobung dieser Mitarbeiter in der Probezeit, die ja genau für diesen Zweck gesetzliche geregelt wurde, nicht möglich wäre. Dies betrifft rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt, so können Sie es in der Antwort auf unsere Anfrage und auch im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag nachlesen. Bei der Kernverwaltung selbst wird dieses Instrument bei Studenten oder Auszubildenden genutzt, die in ihrer Ausbildung einen Abschluss erreicht haben, dessen Schnitt unter  „befriedigend“ lag – in diesem Fällen kann ich einer solchen Befristung als verlängerte Probephase durchaus Sympathien abgewinnen. Auch wenn Eigenbetriebe oder Beteiligungen von Zuweisungen oder Aufträgen Dritter abhängen, ist so eine Vorgehensweise vielleicht nachvollziehbar. Aber ist sie in Anbetracht der demografischen Entwicklung mit immer mehr Renteneintritten deshalb auch richtig?

Wie uns bekannt ist, wird vor allem auch im Bereich der städtischen Altenpflegeheime häufiger sachgrundlos befristet, um neue Mitarbeiter zu erproben. Alle reden bereits vom aufkommenden Pflegenotstand in Deutschland. Ist es da sinnvoll potenzielle Mitarbeiter mit sachgrundlos befristeten Verträgen an sich binden zu wollen? Ich meine: Nein. Gerade im Pflegebereich ist eine frühzeitige und erfolgreiche Mitarbeiterbindung sinnvoll, denn hier fehlen Fachkräfte mit Blick auf unsere alternde Gesellschaft in besonderem Maße.

Wir wollen deshalb den Oberbürgermeister damit beauftragen, sich dafür einzusetzen – und da sind wir schon sehr soft an die Sache herangegangen –, dass keine Arbeitsverträge bei Eigenbetrieben, Kernverwaltung und Beteiligungsunternehmen mehr sachgrundlos befristet werden.

Die Fraktion Die Linke hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag eingebracht, von dem wir gern die Beschlusspunkte 1 und 2 übernehmen werden. Dem Punkt 3 werden wir nicht zustimmen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum mit der Übernahme der beiden Punkte des Änderungsantrags ergänzten Antrag der SPD-Fraktion.

Vielen Dank!