Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Thema Integration von Zuwanderern hat sich inzwischen zu einer der wichtigen Zukunftsfragen entwickelt. Eine gelungene Integration ist ein wesentlicher Faktor für den sozialen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in den Kommunen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist hierbei die zentrale Voraussetzung zur Integration auf allen Ebenen. Sie ist notwendige Bedingung für die Eingliederung ins Alltagsleben, in Schule, Ausbildung und Beruf.
Dies hat die Politik erkannt und deshalb verpflichtend Integrationskurse für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten eingeführt.

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 werden damit erstmalig in Deutschland für einen größeren Kreis von Zuwanderern Integrationskurse durch den Bund gefördert. Bis dahin gab es finanzierte Sprachkurse lediglich für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, jüdische Zuwanderer und Asylberechtigte.D.h., Ausländerinnen und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs und benötigen keine städtische Förderung.
Keinen Zugang zu diesen Integrationskursen haben Migranten und Migrantinnen

  1. deren Aufenthaltserlaubnis eine Gültigkeitsdauer von unter einem Jahr hat
  2. deren Aufenthaltserlaubniszeiten weniger als 18 Monate betragen
  3. die mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben

Besonders letzt genanntes trifft z.B. auf Asylbewerber zu, deren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist oder deren Antrags-Bearbeitung in der Warteschleife hängt. Auch abgelehnte Asylbewerber, die z.B. auf Grund der Tatsache, dass in Ihren Heimatländern Kriege oder andere Gefahren herrschen, aus humanitären Gründen dennoch nicht zurückgeschickt werden können, bekommen ihren Aufenthalt immer wieder durch Duldungen verlängert, woraus sich in vielen Fällen jahrelange “Kettenduldungen” entwickeln

Diese Menschen leben also oftmals bereits seit vielen Jahren (bis zu 10 Jahren und mehr) in Deutschland und ihre Kinder gehen hier zur Schule und/oder sind sogar hier geboren worden.
Einerseits sollen diese Menschen sich nicht integrieren, da ja nicht klar ist, ob sie wirklich in Deutschland bleiben werden. Andererseits wird dieses im Alltag (bei Behörden, in der Schule, beim Arzt etc.) permanent von Ihnen verlangt.
Dieser Zustand ist für diese Menschen seit Jahren untragbar und sollte schnellstmöglich beendet werden!

Laut Einwanderungsgesetz können und sollten die Kommunen neben den verpflichtenden Integrations- und Sprachkursen durch zusätzliches freiwilliges Engagement stark zu einer besseren Integration beitragen. Viele Kommunen, so z.B. Essen und Stuttgart oder der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer der vier Gewinner des Wettbewerbs “Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik” der Bertelsmann Stiftung und des Bundesministerium des Innern, gehen bereits diesen Weg.

Es freut meine Fraktion, dass auch die Stadt Leipzig dazu bereit ist! So sieht der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag vor, ein Konzept zur Umsetzung und Finanzierung von Deutschkursen für Migrantinnen und Migranten zu entwickeln, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und keinen Zugang zu den vom Bund geförderten Integrationskursen haben.
Die SPD-Fraktion wird sich dem Verwaltungsstandpunkt anschließen und empfiehlt den anderen Fraktionen dieses auch zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!