Redner: Axel Dyck, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr amtierender Oberbürgermeister,
werte Kollegen und Kolleginnen, liebe Gäste!

Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Herren Morlok und Achminow ablehnen und wir fordern alle Stadträte auf, dies ebenfalls zu tun.

Seit Anfang 2000 war Herr Dr. Fischer in verschiedenen beruflichen Funktionen als Mitarbeiter bei der LVB beschäftigt. Seit 2003 ist er Geschäftsführer der VCL. Ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zwischen Dr. Fischer und der LVB besteht nicht. Da helfen auch keine gesellschaftsrechtlichen Sandkastenspiele, die daraus ein anderes Anstellungs- und Abhängigkeitsverhältnis konstruieren würden. Die LVB und die VCL stehen nun mal in wirtschaftlichem Bezug zur Stadt Leipzig nicht als deren Töchter dar.
Rechtssicherheit als ein sehr hohes Gut in Deutschland sollte auch an dieser Stelle nicht zu Gunsten parteipolitisch gefärbter Argumente geopfert werden.

Im Zeitraum 2000 bis 2004 wurde kein Hinderungsgrund festgestellt, weder hier aus dem Rat heraus, noch seitens des RP. Das gleiche Ergebnis wurde nach seiner erneuten Wahl in den Stadtrat 2004 festgestellt. Randnotiz: Für die LVZ war das Kungeln im Leipziger Modell. Nun aber gelten die damaligen Einschätzungen bei gleicher Rechtslage für einige nicht mehr – Fragezeichen oder Ausrufezeichen. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde agiert in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht widerspruchsfrei. Unglücklich sind dabei Statements von herausragenden Mitarbeitern des RP gegenüber der Presse während eines laufenden Verfahrens, wobei man daraus schnell eine Befangenheit im konkreten Fall ableiten könnte. Aber das RP legt die Entscheidung richtigerweise in die Hände des Stadtrates.
Da wir Mitglieder des Stadtrates auf juristischen Beistand angewiesen sind, die wenigsten sind juristisch ausgebildet, manche helfen sich mit subjektiven Wunschinterpretationen darüber hinweg, können wir nur an Hand uns übergebener Rechtsgutachten eine Wertung vornehmen. Und diese sind eindeutig. “Es liegen keine Hinderungsgründe vor.”