Rednerin: Heike Böhm, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Seit dem 1. April 2012 ist es den EU-Bürgern möglich, über eine Europäische Bürgerinitiative die politische Agenda der EU aktiv mitzugestalten.

Wasser ist ein Menschenrecht – unter diesem Motto wirbt die erste Europäische Bürgerinitiative, die von zahlreichen über ganz Europa verteilten Organisationen und Gewerkschaften getragenen wird, um Unterstützung und um die Unterschriften der EU-Bürger.

Mit dieser Initiative soll die EU-Kommission dazu aufgefordert werden, allen Mitgliedstaaten verbindliche Ziele zu setzen, um die Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser sowie eine sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt voranzutreiben.

Punkt 2 der Initiative  bedeutet, dass die Wasserver- und Abwasserentsorgung gemeinwohlorientiert erfolgen soll und nicht kommerziellen Gewinnmaximierungs-interessen unterworfen werden darf.

Mit dieser Bürgerinitiative wird zugleich der Richtlinienvorlage der EU Kommission zur Konzessionsvergabe im Bereich der Wasserversorgung entgegengetreten. Für die Wasserver- und Entsorgung plant die Kommission eine Marktöffnung. Das bedeutet, die Kommunen sollen ihre Wasserversorgung künftig EU-weit ausschreiben müssen.
Am 13. Dezember strahlte das ARD-Magazin Monitor unter dem Titel: Geheimoperation Wasser: Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will. einen sehenswerten Bericht zum Thema aus.
Die Fernsehzuschauer wurden darüber informiert, wie die EU bereits seit geraumer Zeit  die Wasserprivatisierung fördert. Das Allgemeingut Wasser soll nun endgültig zum Spekulationsgut werden.
Dabei ist Wasser doch ein besonderer Stoff. Der Mensch selbst besteht zu 70 % aus Wasser. Wasserknappheit oder schmutziges Wasser bringen den raschen Tod.
Wasser ist daher keine Ware, sondern elementare Voraussetzung des Lebens und der Zivilisation.

Das Recht auf sauberes Trinkwasser – Wasser als ein Menschenrecht – wird von den Völkerrechtlern bereits seit den 60er Jahren aus Art. 11.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeleitet. Das Menschenrecht auf Wasser ist die Voraussetzung für das Menschenrecht auf Leben, für angemessene Ernährung und medizinische Versorgung.
Am 29.07.2010 hat die UNO-Vollversammlung  das Menschenrecht auf Wasser mit der Resolution 64/292  – ohne Gegenstimmen sowie mit Zustimmung Deutschlands – noch mal bekräftigt.
Überall in der Welt – von Lateinamerika bis Berlin wurden mit dem Verkauf der Wasserversorgungsunternehmen von der Bevölkerung schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich kann  hier dazu nur auf einzelne wenige Beispiele verweisen:

So gelangten in der Vergangenheit die sog. Wasserkriege in Cochabamba, der viertgrößte Stadt Boliviens, zur traurigen Berühmtheit.
Nach der – durch den Internationalen Währungsfonds erzwungenen – Privatisierung der Wasserversorgung verdreifachte die neue Gesellschaft, ein Konsortium weltweit agierender Wasserkonzerne,  innerhalb kürzester Zeit die Wasserpreise.
Ähnlich wie im Falle Boliviens konnten Nichtregierungsorganisationen Food and Water Watch sowie Red Vida für ganz Lateinamerika darlegen, dass die Privatisierung der Wasserversorgung zum Rückgang von Investitionen, deutlichen Preissteigerungen, Wasserverschmutzungen und damit eklatanten Verletzungen der Rechte der betroffenen Bevölkerung und der zu schützenden Wasserressourcen geführt hat.
Wasser ist ein “Geschenk Gottes” und „ein Recht aller“ – das schrieb Papst Johannes Paul II. Im Jahre 2004“. Gegenüber Radio Vatikan erklärte der Papst dazu: „Darüber hinaus sind wir über die Privatisierung von Wasser besorgt, da in vielen Teilen der Welt, Wasser den Gesetzten des Marktes unterliegt“. 
 

In Griechenland wurde nun auf drängen des IWF mit der Privatisierung begonnen. Und die Wasserpreise explodieren um bis zu 400 %!
Ähnliches geschieht in Portugal. Dort darf Wasser selbst aus öffentlichen Trinkwasser-Stellen nicht mehr entnommen werden.
Aber das ist erst der Anfang:
Die EU-Kommission bereitet einen großen Rundumschlag vor. Überall in Europa soll die Wasserversorgung privatisiert werden!
Wasser wird damit zu einem Wirtschaftgut, wie Gold. Analysten des Wassermarktes in der EU schätzen diesen in 3stelliger Milliardenhöhe .Thames Water in den Besitz von RWE, Veolia u.a. Konzerne warten darauf.
Die Privatisierung der Wasserversorgung in London und Bordeaux hat dazu geführt, dass Rohre verrotten und Schmutz ins Trinkwasser dringt. Oft geben die Gesellschaften Chlor hinzu, um irgendwie die Hygiene zu halten.
In London gehen mittlerweile etwa ein Drittel des Wassers zwischen Wasserwerk und Wasserhahn des Endverbrauchers verloren. Zum Vergleich sind es in Hamburg 5%. Mit dem versickerten Wasser ließe sich eine 2,5 Mio.-Stadt versorgen.
Eine Studie der Universität Barcelona zeigte auf, dass die von den Konzernen versprochenen positiven  Effekte kaum eintreten werden. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass mancherorts die Wasserqualität gesunken ist. Vor allem aber: es wird nicht billiger; in der Studie heißt es: Wir können keinen Effekt nachweisen, dass private Wasserproduktion kostengünstiger ist, ebenso kein besserer Service. Versprochene Investitionen in das Wassernetz werden so gut wie nie Realität.
Geld für teuren Leitungsbau passt eben nicht zu den schnellen Renditen.
Um Haushaltslöcher zu stopfen, waren auch in Deutschland viele Kommunen zum Verkauf ihrer Wasserwerke bereit. Und auch hier im Stadtrat wurde der Verkauf des Wassergut Canitz bereits mehrfach diskutiert – um städtische Schulden abzubauen. Dieser Vorschlag konnte sich allerdings nie durchsetzen. Sauberes Trinkwasser aus einer Region mit  ökologischem Landbau ist zu kostbar.
Allerdings verkaufte das Land Berlin 1999 knapp die Hälfte der Anteile an die Berliner Wasserbetriebe. Wie anderorts auch werden in Berlin nun die  Wasserverbraucher geschröpft.  Die Preise sind  erheblich gestiegen. Die Berliner Wasserbetriebe machen dadurch im operativen Geschäft zwar eher Verluste als Gewinne. Das allerdings stört die privaten Betreiber wenig. Ihnen wurden vertraglich acht bis neun Prozent Gewinn garantiert, die der Senat nun aus Haushaltsmitteln zuschießen muss.
Wie überall in Europa, so regt sich auch in Deutschland aufgrund dieser Erfahrungen der  Widerstand gegen die Wasserversorgung durch private Unternehmen.
In Hamburg war ein Volksbegehren gegen den Verkauf der Wasserwerke erfolgreich.
Nach Massenprotesten gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe in Berlin werden die Anteile nun Stück für Stück zurückgekauft.
Derartige Korrekturen politischer Entscheidungen sind mit der von der EU-Kommission vorgelegten RL nicht mehr möglich.
Aber nicht nur die Politik der Europäischen Kommission steht zu dem Menschenrecht auf Wasser in Opposition, sondern auch die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
 Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/12394), der Linksfraktion (17/12482) und der SPD (17/12519) abgelehnt,  die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als Folge von  Vorgaben der EU zu verhindern.
Die von Brüssel geplante  Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung, hat aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zudem eine “weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft” zur Folge.

Die Regeln zum Verfahren einer Europäischen Bürgerinitiative stehen in einer EU-Verordnung, die im Februar 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde.

Die Kommission kann  letztlich nicht verpflichtet werden, als Ergebnis einer Initiative einen bestimmten Rechtsakt vorzuschlagen und damit ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen. Sie muss sich aber erneut mit dem Thema befassen.

Der Münchner Oberbürgermeister sagte: “Es ist wirklich bedauerlich, dass dieser Wettbewerbskommissar nur die Bedürfnisse seiner Gesprächspartner aus den Konzernetagen kennt und nicht die Bedürfnisse der Bevölkerung!”

Das ist schlecht und ich denke, dass muss sich dringend ändern.
Je mehr Unterstützung die Bürgerinitiative findet, desto mehr wird sich die Kommission gehalten sehen, sich mit dem Anliegen zu befassen, die Bedürfnisse der Bevölkerung kennenlernen und diese in ihre Entscheidung einzubeziehen.
Bereits heute haben 1,6 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedsstaaten unterschrieben, davon alleine 1,3 Millionen in Deutschland (!), in neun Ländern wurde das Mindestquorum überschritten. Noch fasst drei Monate können Unterschriften gesammelt werden. Die Initiative endet am 9. September.
Deshalb hat meine Fraktion den Ihnen vorliegenden Antrag gestellt.
Der Leipziger Stadtrat möge sich heute zur Unterstützung der Ziele europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ bekennen.
Dazu soll der Oberbürgermeister prüfen, inwieweit diese Bürgerinitiative von der Verwaltung, z.B. durch Bereitstellung von Informationen auf www.leipzig.de und auf den von der Stadt betriebenen Seiten in sozialen Netzwerken unterstützt werden kann.

In Betracht kommt dabei das Auslegen der Unterschriftenlisten im Rathaus sowie deren Weiterleitung an die Initiatoren.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.