Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Stadträte,

eine wichtige Vorlage liegt uns heute zur Entscheidung vor und die zahlreichen Ergänzungs- und Änderungsanträge sind Beweis, welchen Stellenwert das städtische Unternehmen LWB für die Stadtpolitik besitzt.
Die teilweise konträren Inhalte der Anträge sind Ausdruck der unterschiedlichen politischen Zielrichtungen der einzelnen Fraktionen. Die Bandbreite reicht von „Konkurrenz für private Unternehmen vermeiden, aber das Unternehmen wirtschaftlich stabil aufstellen” bis zu “Verfügungstellen preiswerten Wohnraums mit zeitgemäßem Bau- und Ausstattungszustand”.

So wünschenswert einige Zielvorstellungen sind, so sollten wir doch bei dem betriebswirtschaftlich Machbaren bleiben und mehr Realitätssinn beweisen. Werden Wohnungen modernisiert, wird eine Modernisierungsumlage fällig, d h. die Mieten steigen. So ist die gesetzliche Grundlage, die auch für die LWB gilt. Oder wie sollen sonst die Investitionen refinanziert werden?

Dass die LWB als kommunales Wohnungsunternehmen am Leipziger Wohnungsmarkt auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen soll, ist, so hoffe ich, unstrittig.
Für die SPD-Fraktion wird sich die Frage, Privatisierung der LWB, auch künftig nicht stellen.
Wir sehen mit aller Deutlichkeit die Entwicklungen in der Stadt Dresden, wo der gesamte kommunale Wohnungsbestand an Private veräußert wurde.
Mieten werden erhöht und Bestandsmieter in guten Lagen werden verdrängt. Der Stadt sind alle Möglichkeiten der Gegensteuerung genommen, obwohl doch alles mit dem Käufer zum Schutz der Mieter in der Sozialcharta vertraglich geregelt wurde. Auch in Leipzig gab es im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung schon ähnliche Begehren, den kommunalen Wohnungsbestand zu veräußern. Bezahlbarer Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung ist ein hohes Gut und eine Grundaufgabe des Sozialstaates, der nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern aufs Spiel gesetzt werden darf. Die LWB hat in den letzten Jahren mit Erfolg erste Schritte zur Konsolidierung unternommen.
Dafür ist der Geschäftsführung und den Mitarbeitern zu danken.
Das Ziel, bis 2014 einen positiven Cashflow zu erreichen, ist für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung.

Alle Sachziele, die wir dem Unternehmen für die künftige Ausrichtung vorgeben,  sind unter Vorbehalt der Erreichung dieses Finanzzieles zu sehen. Die LWB muss neben der Bereitstellung von Wohnraum für einkommensschwache Haushalte auch die Möglichkeit bekommen, höherwertigen Wohnraum am Markt zu platzieren. Nur so wird es möglich sein, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren.

Der Anspruch, Wohnraum für alle Problemgruppen im sozialen Bereich überwiegend durch die LWB vorzuhalten, ist unrealistisch. Hier sind auch alle anderen Akteure auf dem Leipziger Wohnungsmarkt in der Pflicht, dieses Marktsegment zu bedienen.
Alleine die 20.000 Wohnungen, die bei der LWB dafür vorgesehen sind, können den Bedarf auch in Zukunft nicht abdecken.
Dem Antrag der Linken, diesen Bestand noch weiter abzusenken, können wir deshalb aus den genannten Gründen nicht zustimmen.

Besondere Bedeutung kommt der LWB bei der Stadt- und Quartiersentwicklung zu.
Mit unserem Antrag wollen wir, dass in Quartieren mit Entwicklungsbedarf, die LWB durch Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen, die den Qualitätsanspruch an Architektur und Baukultur erfüllen, der Segregation wirksam entgegen steuert. Deshalb wird von meiner Fraktion auch der ÄA 4 der FDP-Fraktion, diese Aufgabe ausschließlich Privaten zu überlassen, abgelehnt.
Würden wir dem zustimmen, wäre uns ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung genommen.

Wir werden alle Anträge, die auf eine stabile wirtschaftliche Entwicklung der LWB ausgerichtet sind, unterstützen. Anträge, die dieses Ziel gefährden, werden wir ablehnen.