Ingrid_Gloeckner2Rednerin: Ingrid Glöckner

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

die beabsichtigte Schließung der Seniorenwohnanlage hat in der letzten Zeit hohe Wellen geschlagen. Die Emotionen sind übergekocht! Die Nachricht: Hochbetagte Bürgerinnen und Bürger werden von der Stadt aus ihrem Heim geworfen….

Natürlich kann so nicht mit Menschen umgegangen werden, dazu noch wenn es sich um hilfsbedürftige Senioren handelt, die unseres besonderen Schutzes bedürfen.
Das ist die emotionale Seite. Die andere Seite ist die baurechtliche Einordnung der Wohnanlage. Hier baut ein Eigentümer seit Jahren darauf, dass die Stadt die nicht genehmigte Umnutzung des Hotels in dauerhaftes Wohnen nicht bemerkt bzw. nichts unternimmt.

Aber der Krug geht so lange zu Wasser bis er bricht. Auf Grund  einer Nachfrage des neuen Betreibers bzw. Eigentümers kam die Fehlentwicklung an die Öffentlichkeit. Für die Bewohner ist ein nicht hinnehmbarer Schaden entstanden. Der Eigentümer setzte bis jetzt auf die emotionale Schiene und hofft, dass auch ohne sein Zutun durch öffentlichen Druck die Wohnanlage legalisiert wird. Neu ist, dass die Eigentümer mit neuem Rechtsbeistand nun Gespräche mit der Stadt führen möchten.  Allerdings wollen sie, was nachvollziehbar ist, die Entscheidung des Landgerichts abwarten bevor sie tätig werden. Bis dahin sollte die Stadt die Wohnanlage dulden.

Die Stadtverwaltung hat sich, wenn auch bei eindeutiger Rechtslage, nicht mit besonderer Sensibilität, die dieses Problem erfordert hätte, hervorgetan.
Es kann nicht sein, dass erst durch Zufall bekannt wird, dass hier eine Anlage für Betreutes Wohnen seit 1998 ohne Rechtsgrundlage betrieben wird und bei Bekanntwerden alle in hektische  Betriebsamkeit zum Schaden der Senioren und dem Ansehen der Stadt verfallen. Wir möchten, dass sich beide Seiten an einen Tisch setzen, um eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden zu finden. Das sind wir den Bewohnern schuldig, die auf die Rechtmäßigkeit ihrer Verträge vertrauen durften.

Den Eigentümer sehen wir dabei in der Pflicht, sich finanziell zu arrangieren und nicht, dass die Stadt die auf den Kosten sitzen bleibt. Letztendlich hat der Eigentümer jahrelang Gewinne aus der Anlage gezogen, die er hätte gar nicht betreiben dürfen. Wir können aufgrund der bestehenden Rechtslage den vorliegenden Anträgen nicht zustimmen, würden aber den Verwaltungsstandpunkt akzeptieren.