Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Ich möchte kurz auf die beiden Anträge eingehen, die zwar die gleiche Überschrift tragen, aber deutlich unterschiedliche Wirkungen entfalten sollen. Während der Antrag von Bündnis 90 klar den Schutz der Kinder in unserer Stadt in den Mittelpunkt stellt und deshalb vom Grundsatz her zu befürworten ist, geht es im Antrag der CDU um ganz andere Dinge. Zwar müssen auch hier Kinder und Jugendliche in der Begründung des Beschlussvorschlages herhalten, aber es ist natürlich etwas anderes gewollt. Seien Sie ehrlich und sprechen Sie es aus.
Es geht vordergründig gegen all die Gruppen und Einzelpersonen in unserer Stadt, die meist aus ihrer individuellen Notlage heraus vor Kaufhallen, Imbissständen und an Hausecken stehen oder an Haltstellen und auf Parkbänken sitzen und schon tagsüber ausufernd Alkohol trinken und das mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen, die mir persönlich auch nicht gefallen. Sie wollen diese Menschen verdrängen, nicht um ihnen zu helfen, sondern um das ästhetische Empfinden anderer Bürger nicht zu strapazieren.

Das ist genauso pharisäerhaft, wie wenn in anderen großer Staaten dieser Welt die Alkoholflasche in der Öffentlichkeit in einer Papiertüte versteckt wird. Wollen wir das auch? Nach dem Motto was ich nicht sehe oder weiß, macht mich nicht heiß. Nein – dieser Wunsch nach erweiterten Restriktionen ist falsch. Es ist eben nicht ein Ordnungsproblem wie Sie ausführen, sondern vorwiegend ein soziales und gesellschaftliches Problem.
Leider steht dazu in Bezug vor allem mit Blick auf Kinder und Jugendliche in Ihrer Begründung kein einziger Satz. Wir müssen uns also zu erst diesen Fragen stellen, die natürlich in der Großstadt eine andere Dimension einnehmen und vor allem in den dörflich geprägten Randlagen unserer Stadt für Irritationen sorgen können, obwohl auch dort rund um das örtliche Brauchtum bis zur Besinnungslosigkeit gesoffen wird. Von alt und jung.
Ich möchte das Problem nicht ignorieren oder verharmlosen, denn die Sorgen vieler Menschen sind berechtigt. Aber aus meiner Sicht ist der Lösungsansatz falsch und nur das steht heute hier zur Debatte.

Der Mangel in beiden Anträgen ist zudem, dass zur Umsetzung der angestrebten ordnungspolitischen Ziele kein Ansatz erkennbar wird. Der Ruf nach Spielplatzkontrolleuren oder Spielplatzpaten wirkt da eher hilflos. Sollen die etwa auch die rauchenden und mitunter trinkenden Eltern am Klettergerüst zur Ordnung rufen?
Belassen wir es also bei der bestehenden Polizeiverordnung und versuchen diese auch personell besser umzusetzen vor allem dort, wo Erfolge sichtbar gemacht werden können. Denn es ist nun mal so, die Summe der Ärgernisse ist für viele das eigentliche Problem.

Der permanente populistische Ruf nach schärferen Verordnungen ist deshalb der falsche Weg, zumal dann gesellschaftlicher Frust erzeugt wird, wenn die beabsichtigten Ziele auch durch vermeintlich schärfere Maßnahmen nicht erreicht werden. Weil unter anderem schon jetzt die Ordnungswidrigkeiten nach §18 nicht geahndet werden oder wegen fehlender Beweislast nicht geahndet werden können. Der Konflikt zwischen dem Wortlaut der Polizeiverordnung in Bezug auf das Graffitiproblem und der sichtbaren Realität sowie das leidliche Problem des Hundedrecks sind dabei nur Beispiele. Die SPD-Fraktion hält die bestehende Polizeiverordnung zur Beherrschung der aufgeworfenen Probleme für ausreichend und wird deshalb den Verwaltungsstandpunkten zustimmen.