Hinsichtlich der Diskussionen, die in den letzten Wochen und Monaten geführt wurden und werden, weil einige Grundstücke in Leipzig als Wagenplätze genutzt und diesbezüglich immer wieder rechtliche Bedenken geäußert werden, stellen wir folgende Fragen:

  1. In welchem Rahmen werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung der Flächen für Wagenplätze seitens der Stadtverwaltung geprüft?
  2. Welche Flächen innerhalb des Stadtgebiets sind bebauungsplanrechtlich als Wagenabstellplätze gemäß Bauordnungsrecht ausgewiesen?
  3. Welche Bauleitverfahren befinden sich im Verfahren oder sind durchgeführt worden?
  4. In welcher Form werden die Anwohnerinteressen im Umfeld von Wagenplätzen rechtssicher abgewogen?