1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

Die Wohnungsmarktlage in diesem Segment ist zunehmend angespannt. Besonders im Bereich der großen Wohnungen ab fünf Wohnräumen mit angemessenen Mietkosten ist eine gestiegene Nachfrage – auch aufgrund des Zuzugs in den vergangenen Jahren – festzustellen.

2. Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durch­ schnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

Da nur ein Teil dieser Haushalte die Beratung des Sozialamtes in Anspruch nimmt, liegen zur Dauer der Wohnungssuche keine Erhebungen vor. Nach Erfahrungen des Sozialamtes werden für die Suche nach einer geeigneten Wohnung drei bis sechs Monate benötigt.

Bei sehr großen Haushalten kann dieser Zeitraum auch länger sein.

3. Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilli­gung?

Die Mitarbeiter des Leistungsbereiches sind angehalten, bei der Anerkennung unangemes­ sener Unterkunftskosten Ermessen auszuüben. In der Richtlinie Kosten der Unterkunft ist dazu unter anderem geregelt, dass Mietsen­ kungsaufforderungen nur ergehen, wenn sich die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Umzugskosten innerhalb von zwölf Monaten amortisieren.

Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhan­ den sind.

In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein  Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten aner­ kennen.