Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erstellt eine eigene Schulhausbaurichtlinie, inklusive eines Musterraumprogramms unter Einbeziehung der sächsischen Schulhausbaurichtlinie.
Die Leipziger Schulhausbaurichtlinie ist ab Beschlussdatum bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Leipzig zu berücksichtigen.
Dem Schulträger dient das Musterraumprogramm außerdem als Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen, der Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs, sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten.
Bei der Erarbeitung der Leipziger Schulhausbaurichtlinie ist die AG Schulnetzplanung mit einzubeziehen.

Begründung:
Leipzig steht vor einer umfangreichen Anzahl an Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen.
Das Musterraumprogramm soll, sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte sichern. Die generelle Anwendung des Musterraumprogramms hilft auch Planungszeiten zu verkürzen.
An modernen Schulen kommen, neben den Raumanforderungen für die Ganztagsangebote, auch Vorgaben für den inklusiven Unterricht hinzu.
Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum entsprechen zu können, ist außerdem in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.