Auf dem Gelände des ehemaligen Freiladebahnhofes an der Eutritzscher Straße entsteht ein neues Stadtquartier. Die Stadt und die Vorhabenträgerin, die CG City Leipzig Nord GmbH & Co. KG, haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, die überwiegend brachliegende Fläche zu einem gemischten und grünen Stadtteil mit innerstädtischer Dichte zu entwickeln.

In Bezug auf das zu erarbeitende endgültige Nutzungskonzept zeichnet sich ab, dass sich die wesentlichen und in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom April 2017 geregelten „vorläufigen“ städtebaulichen Flächenkennziffern für Wohnen und Gewerbe deutlich zugunsten der Vorhabenträgerin verschieben werden.

Deshalb fordern die Stadträte Tim Elschner (Bündnis 90/Die Grünen) und Christopher Zenker (SPD) den Abschluss eines ergänzenden städtebaulichen Vertrages, der auf der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung aufbauen soll.

Stadtrat Tim Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):

„Wir begrüßen, dass durch eine höhere Dichte mehr Platz für Wohnen und Arbeiten in dem neuen Stadtquartier geschaffen wird. Zum Ausgleich dieses wirtschaftlich nicht unerheblichen Vorteils, den die Vorhabenträgerin dadurch erhält, sprechen wir uns für eine Übertragung von bestimmten Baufeldern und Flächen aus, weil mit dieser gewünschten Verdichtung selbstverständlich auch die Anforderungen an die Infrastruktur steigen. Neben der Sicherung von Gemeinbedarfsflächen erhält die Stadt die gestalterische Möglichkeit, in diesem neuen Stadtquartier mit einer „Kulturmeile“, einem „Sportpark“ sowie mit der Beförderung kooperativer Wohnprojekte wichtige stadtentwicklungspolitische Ziele wirksam setzen zu können.“

Stadtrat Christopher Zenker (SPD):

„Das Gelände des ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof hat eine Fläche, die etwa so groß ist wie drei Viertel der Leipziger Innenstadt. Gerade bei einem so bedeutenden Vorhaben mit Ausstrahlung weit über dieses Quartier hinaus sollten wir ein neues Selbstbewusstsein gegenüber Investoren entwickeln. Die kooperative Baulandentwicklung ist ein gutes Instrument zum Interessenausgleich zwischen Stadt und Investor. Mehr Wohn- und Gewerbeflächen und damit eine höhere Dichte sind vor dem Hintergrund des Grundsatzes ‚Innen- vor Außenentwicklung‘ zu unterstützen. Lebenswerte Stadtviertel bestehen jedoch nicht allein aus Arbeits- und Wohnstätten, es gehören auch Kitas und Schulen sowie Sportflächen dorthin. Auch der Erhalt und die Weiterentwicklung von Kulturangeboten sind notwendig. Vor diesem Hintergrund halten wir die Übertragung von Flächen mit vorheriger Angemessenheitsprüfung für ein geeignetes Mittel, um allen Interessen gerecht zu werden. Die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens wird damit aus unserer Sicht nicht in Frage gestellt.“

Beide Stadträte sprechen sich für die Übertragung mehrerer Baufelder und Flächen an die Stadt aus, die für die Sozial- und Bildungsinfrastruktur, für Sportflächen und kulturelle Angebote, für weitere öffentliche Nutzungen sowie für „experimentelles Wohnen“ vorgesehen sind.

Zur geforderten Übertragung des gesamten Baufeldes „Schulcampus“, des Baufeldes 25 „kulturelle Nutzungen“ und der für den angrenzenden „Sportpark“ vorgesehenen Fläche sowie die darauf befindlichen Gebäude erklärt Stadtrat Christopher Zenker (SPD):

„Wo neuer Wohnraum entsteht, muss auch die soziale, kulturelle und sportliche Infrastruktur Schritt halten. Aktuell gibt es mehrere größere Baugrundstücke in Privatbesitz, auf denen der Stadt Leipzig seit Jahren Kitas und Schulen versprochen werden, was aber bis heute nicht ansatzweise realisiert wurde. Ähnlich verhält es sich mit gewachsener Kulturlandschaft. Wir wollen nicht, dass Kultur am Reißbrett geplant wird, sondern dass sich bestehende Angebote weiterentwickeln können. Die Grundstücke in der Hand der Kommune können die langfristige Entwicklung sichern, ohne dass die Kulturbetriebe vom ‚Goodwill‘ der Vorhabenträgerin abhängig sind. Wir erwarten von der Vorhabenträgerin, dass jetzt keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, sondern bestehende Miet- und Pachtverträge bis zur endgültigen Klärung befristet verlängert und Kündigungen zurückgenommen werden.“

Zur geforderten Übertragung des Baufeldes 26 „Lokschuppen“ und der Baufelder 10 und 11 „experimentelles Wohnen“ erklärt Stadtrat Tim Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):

„Zum Vorhalten einer öffentlichen Nutzung soll der ehemalige Lokschuppen, der unter Denkmalschutz steht, ebenfalls in das Eigentum der Stadt übergehen. Mit einer künftigen öffentlichen Nutzung des Gebäudes wollen wir einen lebendigen Stadtraum absichern, denn vertraglich vereinbartes Ziel ist es, eine gemischte Nutzungsstruktur auf dem gesamten Areal anzustreben.
Weil kooperatives Bauen und Wohnen auch in dem neuen Stadtquartier die Vielfalt des Wohnungsangebotes stärkt sowie zur Entwicklung eines sozial- und nutzungstrukturell gemischten Stadtteils einen wichtigen Beitrag leistet, schlagen wir außerdem die Übertragung zweier Baufelder zu diesem Zwecke an die Stadt vor. Dadurch wird die Stadt in die Lage versetzt, auf diesen Baufeldern die Konzeptvergabe zur Anwendung zu bringen.“

Damit Stadtverwaltung und Vorhabenträgerin sich frühzeitig mit dem Antragsinhalt befassen können, haben sich die Antragsteller entschlossen, diesen Antrag in der sitzungsfreien Zeit des Stadtrates einzureichen. Der Antrag soll in der August-Sitzung der Ratsversammlung (1. Lesung) in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen und bereits in der September-Sitzung der Ratsversammlung (2. Lesung) zur Abstimmung gestellt werden. Der ergänzende städtebauliche Vertrag ist dem Stadtrat letztendlich bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018 zusammen mit dem Masterplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussfassung der Masterplanung war bereits ursprünglich im II. Quartal 2018 vorgesehen. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD werden sich damit jeweils in ihren ersten Fraktionssitzungen nach der Sommerpause ausführlich befassen.