Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
a) inwieweit die vollumfängliche Erfüllung der Aufgaben, in deren Wahrnehmung Wehrersatzdienstleistende in Einrichtungen der Stadt Leipzig involviert sind, auch nach Aussetzung des Wehrersatzdienstes durch personelle Umstrukturierung stattfinden kann.
b) welcher Bedarf ggf. an zusätzlichem Personal besteht, um diese Aufgaben auch weiterhin zu erledigen, ohne, dass dies mit Einbußen bei Qualität und/oder Quan-tität verbunden ist.
c) inwieweit das unter (b) erwähnte zusätzliche Personal durch geförderte Beschäftigung kompensiert werden könnte.
d) ob die Notwendigkeit der Schaffung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse für die Erfüllung der unter (a) erwähnten Aufgaben besteht und wenn ja, in welchem Maße.
2. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Stadtrat in Kenntnis gesetzt.

Begründung:
Eine Aussetzung des Wehrdienstes, wie von der Bundesregierung im Dezember 2010 im Entwurf bestätigt, hätte auch eine rückläufige Zahl von Wehrersatzdienstleistenden zur Folge. Die Auswirkungen auf Einrichtungen der Stadt Leipzig träfen mit 25 von insgesamt 51 Plätzen die Schulverwaltung und mit 21 Plätzen das Hauptamt. Die Auswirkungen bestünden hier in einer Reduzierung von Standards sowie Qualitätsverlusten bzw. im Notwendigwerden von Aufgabenverringerungen. Insbesondere mit Blick auf die Schulverwaltung muss die Stadt Leipzig den drohenden Folgen einer rückläufigen Zahl von Wehrersatzdienstleistenden wirksam begegnen und Alternativen zum Rückzug aus der jeweils spezifischen Aufgabenwahrnehmung bzw. dem Absenken von Standards finden.

Ansprechpartner: Sebastian Walther (Kontakt: 0173-4648946)