Beschlussvorschlag:

  1. Das Personalamt erhält zusätzlich 5 VzÄ im Bereich der Personalsachbearbeitung.
  2. Im Personalamt wird ein VzÄ als Referentenstelle geschaffen, die die Amtsleitung bei der strategischen Weiterentwicklung unterstützt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer”

Begründung:

Das Personalamt ist das zentrale Amt für die Personalbetreuung und -aquise. Hier laufen Ausschreibungen und Bewerbungen sowie die Betreuung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Gerade in den nächsten Jahren steht die Verwaltung vor einem großen demografischen Umbruch, auf den es zu reagieren gilt. Nicht jeder Ruhestandseintritt kann durch Umstrukturierungen und Effizienzverbesserungen eingespart werden, sondern eine schnelle Wiederbesetzung der Stelle mit geeignetem Personal ist von essentieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Dem Personalamt kommt dabei die zentrale Rolle zu, da alle Stellenausschreibungen und Bewerbungen über dieses Amt laufen. Daher bedarf es unserer Ansicht nach einer Stärkung des Amtes.
Im Moment ist das Personalamt nur mit großen Schwierigkeiten in der Lage, die laufenden Stellennachbesetzungen zu erledigen. Dadurch, dass mit dem Alltagsgeschäft die meisten Kapazitäten gebunden sind, bleibt die konzeptionelle Entwicklung des Personalamtes auf der Strecke. Gerade in einer Zeit, in der sich der Wettbewerb um qualifiziertes Personal verschärft, werden auch nicht-monetäre Aspekte an Bedeutung gewinnen.
Bis dato fehlen Konzepte zur Digitalisierung des Amtes, der Nachwuchsgewinnung, Quereinsteigerqualifikation und Führungskräfteentwicklung sowie eine Weiterbildungskonzeption für die Beschäftigten. Gerade auch bei der Besetzung von Führungspositionen werden immer stärker Dual-Career-Programme erfragt, die für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll sind. Die Erstellung dieser Konzepte kann aus der täglichen Arbeit heraus nicht gestemmt werden. Ebenso gilt es die Personalbedarfsermittlung auf objektiv begründete Fundamente zu stellen, was unter anderem über die Rosenkranz-Formel geschehen kann.