Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich beim Freistaat Sachsen für eine Online-Beantragung von Wohngeld einzusetzen und
  2. zu prüfen ob eine Online-Beantragung auch bei anderen Sozialleistungen, wie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, möglich ist.

Begründung:

Wohngeldanträge können im digitalisierten Zeitalter immer noch nicht online gestellt werden. Zurzeit ist es lediglich möglich die Anträge auf der Homepage herunter zu laden und anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Dienststelle postalisch zu versenden oder persönlich abzugeben.

Da die Länder als Vollzugsbehörden für die Auszahlung des Wohngelds, somit auch für alle Anpassungen, Aktualisierungen der Wohngeldbearbeitung, zuständig sind, muss eine Online-Bearbeitung von Sachsen für alle Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet letztlich, dass die Initiative auch vom Freistaat erfolgen muss.