Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig gibt jährlich 5 Millionen Euro zweckgebunden als Kapitaleinlage an die LVV, die in eine Rücklage fließen und zur Absicherung von späteren Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung dienen sollen, die durch den weiteren Ausbau des ÖPNV unumgänglich sind. Über die Verwendung der Rücklage, auf Basis von gemeinsamen Beschlussvorschlägen durch Stadt und LVB, entscheidet der Stadtrat.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Mittelfristig werden Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung notwendig, wie der Bau neuer Trassen, die Umgestaltung des Hauptbahnhofvorplatzes oder der vorderen Jahnallee. Hierfür gilt es Vorsorge zu treffen. Durch den Beschluss zur Vorlage „Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“ kann nicht vorgesorgt werden, weil die notwendigen Mittel nun anderweitig Verwendung finden sollen. Da die Stadt aus haushaltsrechtlichen Gründen selbst keine Rücklagen bilden darf, soll dies bei der LVV geschehen.