Artikel von Claus Müller für Amtsblatt vom 08.11.2014

Claus Müller

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Alle Jahre wieder ist es notwendig, die Abfallwirtschaftssatzungen den entsprechenden Bedingungen neu anzupassen. So wirken sich Kostenänderungen, aber auch das „Befüllungsverhalten“, auf das Gebührenmodell aus. Durch die Einführung einer einheitlichen Verwertungsgebühr für jedes angeschlossene Grundstück wird es nur noch eine Festgebühr geben. Unabhängig davon wird der Anreiz geschaffen, künftig besser die Bioabfälle vom Restabfall zu trennen. Auch eine EU-Richtlinie schreibt die separate Erfassung von Bioabfällen vor. Deshalb wird die Gebühr für die Biotonne gesenkt. Natürlich kann jeder, der die Möglichkeit hat, weiterhin eine Eigenkompostierung ohne Biotonne durchführen. Allerdings steigt für ihn die Verwertungsgebühr leicht an, da es nun nur noch eine einheitliche Gebühr gibt.

Für die bisherigen Nutzer von Biotonnen wird die Verwertungsgebühr dagegen sinken. Ein weiterer positiver Aspekt ist die geringere Gebühr für die Leerung der Restabfall- und der Biotonnen gegenüber 2014 (zwischen 7 und 64 Cent je Leerung, je nach Behältergröße). Man kann weitere Kosten sparen, wenn man, wie üblich, den Abfallbehälter nur dann zur Abholung bereitstellt, wenn er wirklich gefüllt ist. Dabei ist zu beachten, dass pro Quartal eine Mindestleerung erfolgt. Um weitere Kosten zu sparen ist es aber nicht angebracht mit Hilfsmitteln zu verdichten.