Anfrage der SPD-Fraktion

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Clusterstrategie der Stadt Leipzig hat der Stadtrat auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, von der Verwaltung ein Konzept zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung einzufordern. Zu dessen Umsetzung wird es Überlegungen zu den Kriterien der Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltung geben müssen, sowie eine Bestandsaufnahme entsprechend dieser Kriterien. Ein Ansatzpunkt können dabei die Prüfbestimmungen zum „Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“  der gleichnamigen Gütegemeinschaft sein. Vor diesem Hintergrund stellen wir mit Bitte um schriftliche Beantwortung nachfolgende Fragen. Alle abgefragten Daten sollen sich dabei auf das Jahr 2011 beziehen.

1. Bei welchen Ämtern und inwieweit ist eine Eingangsbestätigung von Anfragen, Anträgen u.ä. der Stadt Leipzig an Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) üblich? Wie lange dauern diese in welchen Ämtern durchschnittlich und gibt es darüber Dokumentations- und Kontrollsysteme? Wo und in welchem Umfang benennen die Eingangsbestätigungen gleichzeitig den Ansprechpartner, seine Kommunikationsdaten und die Zeiten seiner Erreichbarkeit?  Welche Ämter haben hierzu in welcher öffentlichen Form Leistungsversprechen abgegeben? Wo gibt es entsprechende interne Handlungsanweisungen?

2. Wie lange dauern bei welchen Ämtern und welchen mittelstandsrelevanten Verwaltungsverfahren die ersten Rückmeldungen und Informationen durch den Ansprechpartner zu gültigen Anträgen im Durchschnitt? Inwieweit enthalten diese ersten Rückmeldungen eine vollständige Übersicht noch fehlender Unterlagen, Tatbestände die zu „Auszeiten“ bei Baugenehmigungsverfahren (z.B. fehlende Rechtskraft von Bebauungsplänen, fehlende Erschließung, fehlende Baulasten etc.) führen können,  einen Zeitplan des weiteren Vorgehens und eine Zusicherung der umgehenden Mitteilung bei Abweichungen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

3. Welche Ämter machen in welcher öffentlichen Form das Angebot an KMU, innerhalb welcher Frist einen Besprechungstermin vor Ort durchzuführen?

4. Wie lang ist im Durchschnitt die Bearbeitungszeit für Baugenehmigungsverfahren bei gewerblichen Bauten (vom Vorliegen des vollständigen Antrags bis zur Erteilung des Bescheids, ohne „Auszeiten“ gemäß Frage 2)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

5. Wie lange ist im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung eines KMU als Auftragnehmer der Stadt und der Rechnungsbegleichung durch Abgang dieses Betrags von einem Konto der Stadt (nur Rechnungen ohne längeres Zahlungsziel als 15 Arbeitstage, ohne strittige Rechnungen und ohne Sondereffekte durch NKF-Umstellung)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

6. Wie lange dauert bei welchen Ämtern die qualifizierte Reaktion auf Beschwerden von KMU (ohne allgemeine politische Kritik, politische Eingaben und Beschwerden im Bezug auf andere Institutionen)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

7. Wie lange dauert im Durchschnitt die qualifizierte Reaktion auf Flächenanfragen durch KMU (konkrete Benennung von Grundstücksgröße und Nutzungsart vorausgesetzt)? Inwieweit enthalten die Reaktionen die genaue Beschreibung der Lage der Fläche im Stadtgebiet, eine Beschreibung der Verkehrsanbindungen, die verfügbare Fläche insgesamt, die Variabilität des Flächenzuschnitts, einen Preis, Angaben zur Erschließung und den Erschließungskosten, sowie Angaben zur Planungs- und Baurechtssituationen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

8. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten nach Vorliegen eines vollständigen prüffähigen Antrags?

9. Wie hoch ist die Verlässlichkeit der Baugenehmigungen der Stadt Leipzig, gemessen als Anteil der erfolgreichen Widersprüche und erfolgreichen Klagen Dritter an der Gesamtzahl der Baugenehmigungen gemäß Frage 4?

10. Welche Ämter haben in welcher öffentlichen Form ein Leistungsversprechen bezüglich der Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails von KMU abgegeben? Wo gibt es interne Handlungsanweisungen mit welchen Inhalten bezüglich der Reaktionszeit?

11. Welche Ämter führen in welchen Intervallen Kundenzufriedenheitsanalysen in Bezug auf KMU durch, bzw. geben die Möglichkeit zur kontinuierlichen Leistungsbewertung? Welche inhaltlichen Aspekte werden dabei insbesondere abgefragt? Wie werden diese Analysen und Befragungen zur Leistungsverbesserung der Verwaltung genutzt?

12. Hat die Stadtverwaltung Leipzig bisher selber weitere Kriterien zur Prüfung und Sicherung ihrer Wirtschafts- bzw. Mittelstandsfreundlichkeit herangezogen? Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?