Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen Anforderungen  für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten.
  2. Die Stadt Leipzig schafft dafür sofort die Stelle eines IT Gestalters/Planers für Schule und Kita der die  Querschnittsaufgabe zwischen Planung und Netzausbau  in den einzelnen Schulen koordiniert. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden innerhalb der Stadtverwaltung  stufenweise Stellen für IT- Koordinatoren/Medienassistenten (im Zuge des Doppelhaushaltes 2019/20) geschaffen, die laufende Wartungs- und Servicearbeiten an Schulen übernehmen und die Arbeiten der Servicedienstleister koordinieren.
  3. Die Stadt erstellt ein Sicherheitskonzept für die Nutzung digitaler Medien. Dies umfasst zum einen die Sicherung der Hardware gegen Diebstahl/Missbrauch, zum anderen die Sicherung der Netzwerke und der verwendeten Software in den Gebäuden. Auch Versicherungsfragen für die Nutzer müssen dabei geklärt werden.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie bis 2022 an allen kommunalen Schulen in einem ersten Schritt ausreichend Datenverbindungen bis zu den Schulen, in einem zweiten Schritt der passive Netzausbau in den Schulen und in einem dritten Schritt die aktive Netzfreischaltung in allen Schulen finanziert, organisiert und umgesetzt  werden kann.
  5. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für Schulen muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten betrachtet werden. Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen Netzwerke für Personal des Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch für Eltern- und Schülerrat, Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik, etc.) berücksichtigt.
  6. Jeder Schule soll ein flexibles, ansparbares Medienbudget im Rahmen des Schulbudgets zur Verfügung gestellt werden, damit die Schulen selber entscheiden können, welche digitalen Medien angeschafft werden (Tablets, interaktive Tafeln, digitale Taschenrechner, digitale Atlanten, digitale Wörterbücher etc.). Die Schulen formulieren als Voraussetzung dafür ihre Konzepte in einem Medienentwicklungskonzept passgenau für ihre Schule.

Sachverhalt:
Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.

Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig  sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.

Für die Hardware an Schulen muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Oft kommt es zu Verlusten durch Diebstahl. Sicherheitskonzepte werden auch in Hinsicht auf diverse Schadprogramme, Viren und sonstige Angriffe von außen und innen für sämtliche Hard- und Software innerhalb der Netzwerke benötigt. Das beinhaltet auch die Ausstattung mit Kinder- und Jugendschutzprogrammen, welche über Internetverbindungen ständig aktualisiert und angepasst werden müssen.

In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Die Stadt Leipzig ermittelt die benötigten Kosten und stellt diese in den Haushaltsplan 2019 und 2020 ein. Sie stellt einen Zeitplan auf, wann die Arbeiten an welcher Schule erfolgen. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.