Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Louise-Otto-Peters-Preis zusätzlich zu Preisgeldund Empfang mit einem künstlerisch gestalteten Gegenstand zu vergeben.
  2. In diesem Gegenstand soll das herausragende Wirken von Louise Otto Peters ausdrücklich gewürdigt werden.
  3. Der Etat des Preises wird um das erforderliche Budget erhöht.

Sachverhalt:
Die Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises findet 2017 zum dritten Mal statt. Nach wie vor ist der Preis eine der höchstdotiertesten Ehrungen im Bereich der Förderung der Gleichstellung und von essentieller Bedeutung für das Schaffen eines öffentlichen Bewusstseins für die immer noch lahmende Gleichberechtigung der Geschlechter. Erfreulich ist daher auch, dass sich die Bekanntheit des Preises von Jahr zu Jahr steigert, was deutlich an der Anzahl der Vorschläge und Bewerbungen sichtbar wird. Darüber hinaus, wird der Louise-Otto-Peters-Preis bereits im dritten Jahr seiner Vergabe deutschlandweit wahrgenommen.

Um das Anliegen der Namensgeberin zu würdigen, soll die Gestaltung eines physischen Preises im Sinne der Namensgeberin geschehen. Wünschenswert ist dabei die Gestaltung durch eine bildende Künstler*In, die sich dem Gleichstellungsgedanken in ihrer Gesamtarbeit verpflichtet hat.