Sachverhalt:

In der Freizeit Kajaks und Ruderboote zu fahren wird immer beliebter. Am sonnigen Tagen sind die Leipziger Gewässer inzwischen gut gefüllt mit Booten. Der Wassersport wird als sehr attraktive Freizeitbeschäftigung angesehen und erhöht so auch die Lebensqualität in der Stadt. In diesem Jahr wurden bei vielen Bootsverleihern die Gebühren erhöht. Dazu und rund um den Wassersport und die Wasserwege haben wir folgende Fragen:

  1. Nach der Gewässerunterhaltungssatzung – Fortschreibung 2016 werden jetzt auch für gewerbliche Betreiber eines Bootsverleihes in m³ Wasserverdrängung der betriebenen Boote jeweils multipliziert mit den Nutzungstagen Gebühren erhoben. In der Gewässerunterhaltungssatzung ist nur eine Kalkulation und Berechnung der Beiträge für Nutzer ausgewiesen (Anlage II 4)?
  1. Welche Werte für die Wasserverdrängung der Boote in m³ wurden nach dem verschieden Bootstypen pro Boot festgelegt? (z.B. für 1-, 2-Kajaks, Ruderboote, Drachenboote)
  2. Haben alle gewerblichen Bootsverleiher inzwischen die Anzahl ihrer Boote nach Bootstyp und Öffnungszeiten der Stadt Leipzig zugearbeitet?
  3. Mit welcher Abgabehöhe rechnet die Stadt Leipzig insgesamt für 2018 von der Fahrgastschifffahrt und Verleihbooten? (Bitte auch getrennt pro Nutzer angeben)
  1. Plant die Stadt Leipzig eine weitere Fortschreibung der Gewässerunterhaltungssatzung? Wenn ja, mit welchen Änderungen?
  2. Nach § 32 des Sächsischen Wassergesetzes ist die Stadt Leipzig Träger der Unterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung. Der Umfang der Aufgaben ist in den §§ 31ff. SächsWG und § 39 Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Hierzu gehören unter anderen der Erhalt, Räumen und Reinigen des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern.
    1. Welche Restriktionen seitens des Natur- und Umweltschutzes liegen bei der Instandhaltung der Leipziger Flüsse und Seen vor?
    2. Warum werden oft große Algenansammlungen, wie beispielsweise am Karl-Heine-Kanal/Stelzenhaus, nicht regelmäßig gestutzt oder reduziert?
    3. In welchen Zeitrahmen versucht die Stadt Leipzig umgestürzte Bäume beziehungsweise querliegende Äste aus den Gewässern zu beseitigen? Wohin kann man solche Fälle melden?
  1. Es wurde angekündigt, dass es ab 2016 möglich sein sollte bis zum Auensee mit dem Boot fahren zu können (siehe Foto). Bis heute ist dies nicht möglich.    
    1. Ab wann ist mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu rechnen?
    2. Welche Probleme gibt es bei der Fertigstellung beziehungsweise bei der Öffnung für den Bootsverkehr auf dieser Strecke?