Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Sächsischen Staatregierung dafür einzusetzen, dass der Landeszuschuss für die Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2009 um 400 Euro auf 2.200 Euro erhöht wird.

Begründung:

Die derzeitige Höhe des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung von 1.800 Euro gibt nicht mehr die tatsächliche Kostenentwicklung seit der letzten Erhöhung der Pauschale zu Jahresbeginn 2005 wieder. Diese Kostenentwicklung kann der Freistaat Sachsen nicht länger auf die Kommunen und die Eltern abwälzen. Um die politischen Ziele und die rechtlichen Vorgaben nach einem bedarfsdeckenden und pädagogisch gehaltvollen Kinderbetreuungsangebot ohne Zugangskriterien in den Kommunen umsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung zu Jahresbeginn 2009 sowie dessen jährliche Dynamisierung unabweisbar.

Zu Jahresende 2007 gingen Berechnungen in Leipzig von einer Steigerung der Betriebs- und Personalkosten um zehn Prozent aus. Inzwischen geht der Sächsische Städte- und Gemeindetag von Kostensteigerungen von ca. 15 Prozent aus: „Eine hälftige Finanzierungsbeteiligung des Freistaates an den zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen bedeutet, dass der Landeszuschuss um weitere 215 Euro pro Platz erhöht werden müsste“ (SSG in PM 07/2008 vom 17.09.2008).

Zudem plant der Landesgesetzgeber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:13 auf 1:12 und stellt dafür die Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung um 75 Euro auf 1.875 in Aussicht. Die Gesamtkosten dieses grundsätzlich begrüßenswerten Schrittes betragen jedoch nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages 170 Euro pro Platz.