Die SPD-Fraktion unterstützt die Bemühungen der Leipziger Citygemeinschaft, bei der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten eine einheitliche Regelung zu finden.

“Die erweiterte Öffnung an Samstagen und die Entrümpelung des Ladenschlussgesetzes wird einen positiven Impuls für unsere wirtschaftliche Entwicklung geben”, sagt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Stadtrat Leipzig. Eine einheitliche Regelung ist notwendig, damit Kunden nicht unverhofft vor verschlossenen Türen stehen. Sonst würde aus Kauflust schnell Frust. Die neuen Öffnungsmöglichkeiten an Samstagen sind ein wichtiger Beitrag zur Belebung insbesondere der Leipziger Innenstadt. Wir sind sicher, dass die längeren Einkaufsmöglichkeiten eine Erfolgsgeschichte werden.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist genau die tragfähige Lösung, die den Bedürfnissen der Verbraucher und des Einzelhandels gerecht wird, ohne die notwendige Balance zwischen den Interessen der Geschäftsinhaber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Beschäftigten zu gefährden. Durch neue Verkaufsformen wie Internet und Versandhandel sowie durch das zunehmende Angebot an Flughäfen, Bahnhofsläden und Tankstellen hat sich das wirtschaftliche Umfeld verändert. Die veränderten Verbraucherwünsche konzentrieren sich ganz eindeutig auf den Samstagnachmittag. Mit dem neuen Gesetz soll die wirtschaftliche Situation für die Unternehmen des Einzelhandels verbessert werden.

Wie dringend eine Neuregelung des Ladenschlussgesetzes benötigt wurde, zeigte zum Beispiel das hin und her im vergangenen Herbst, als in Folge der Flutkatastrophe die Geschäfte mal länger geöffnet sein durften und mal nicht. Der riesige Zuspruch an Kaufinteressenten zeigte, dass Leipzig als Einkaufsziel für viele Menschen attraktiv ist. Die zahlreichen geöffneten Geschäfte konnten gute Umsätze erzielen, die sowohl die Kassen der Ladeninhaber füllten, aber auch Arbeitsplätze sicherten.

Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt die Regelung, dass den Einzelhandelsbeschäftigten ein individueller Anspruch auf einen freien Samstag im Monat zusteht. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber die Bedeutung des Samstags für die Freizeitgestaltung in Familie und Freundeskreis. Die Mehrbelastung für Verkäufer und Verkäuferinnen und ihre Familien durch die verlängerten Öffnungszeiten kann dadurch ausgeglichen werden.